19.11.2015 - 7 Haushaltsplan/Haushaltssatzung 2016 für das stä...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

 

Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2016 aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert. Außerdem liegen das aktuelle Maßnahmenprogramm und der Sachstandsbericht des Sanierungsträgers bei.

 

Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechts haben die Kommunen nach § 64 Absatz 2 auch für ihre städtebaulichen Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen. Die Kommune hat nach § 45 KV M-V für Sondervermögen eine Haushaltssatzung und gemäß § 46 KV M-V einen Haushaltsplan zu erstellen. Hierzu wurde durch das Innenministerium eine Ergänzung zum Leitfaden zur Bilanzierung und Bewertung herausgegeben, die sich speziell auf die bilanzielle Behandlung des städtebaulichen Sondervermögens im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR-MV) bezieht.

 

Die Gemeinde ist verpflichtet, aus der vom Sanierungsträger erstellten Zwischenabrechnung die Eröffnungsbilanz abzuleiten und ein doppisches Rechnungswesen zu entwickeln. Dem wurde mit Vorlage dieses Haushaltsplanes/dieser Haushaltssatzung Rechnung getragen.

 

Herr Prahler beschränkt sich in seinen Ausführungen auf den Erläuterungsbericht

des Sanierungsträgers. Er berichtet über zusätzliche Einnahmen durch

Grundstückserlöse und dass die Fördermittel immer weniger werden.

Großprojekte sind der Bahnhof und die Straßensanierung.

Nächstes Jahr haben wir 25 Jahre Stadtsanierung. An diesem Tag soll die

Entwicklung  der Stadtentwicklung  im Rahmen einer Museumsausstellung mit alten

Unterlagen aus dem Archiv gezeigt werden.

In der Schul- und Kirchstraße  und  „Ziegenhorn“ soll der 1. BA realisiert werden

einschl. Straßenbeleuchtung. Der Bürgerbahnhof ist mit 3,5 Mill.€ im nächsten Jahr

eingeplant und soll zum Abschluss gebracht werden.

Die Mittel für die kleinteiligen Maßnahmen werden reduziert.

 

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt  die  Haushaltssatzung  und den Haushaltsplan 2016 für   das

Städtebauliche Sondervermögen der Stadt Grevesmühlen „Altstadt“ einschließlich Maßnahmenprogramm  für das Jahr 2016.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1561&TOLFDNR=24290&selfaction=print