31.08.2015 - 5 Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prahler informiert zu Beginn kurz über das Anliegen der 1. Änderung des B-

Planes Nr. 29 und übergibt das Wort an Herrn Fugelsang von der Firma Ceravis,der

darüber informiert, dass es sich bei der Verlagerung mittlerweile um die beiden

Landhandelsbetriebe des Börzower Weges handelt, die jetzt alle zu der Firma

CERAVIS gehören. Geplant ist die 1. Ernte 2017 an dem neuen Standort

einzufahren.

 

Herr Kühl vom Planungsbüro BSK Mölln erläutert im Einzelnen die Änderungen:

-          Ansiedlungskonzept von Ceravis mit  14 Rundsilos, 2 Lagerhallen, einer Diesel-Tankstelle und 2 Waagen (1. Stufe: mit 4 Silos)

-          Neue Regelung zur Höhenbegrenzung im B-Plan für die Silos auf  35m Höhe (mit Aufbau 40m) und die Recyclingfirma auf dem gegenüberliegenden Grundstück auf 15m Höhe

-          Gutachterliche Untersuchung zum Lärm mit dem Ergebnis, dass die festgelegten Lärmkontingente ausreichend sind

-          Klarstellung von Festsetzungen

-          Option Verkehrsfläche zur Erweiterung des Industriegebietes

-          Regelung zusätzlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Bepflanzung Vielbecker Weg mit Bäumen)

 

Herr Schulz weißt darauf hin, dass sich dort sehr transportintensive Unternehmen ansiedeln, die auch nachts fahren und fordert, dass der LKW-Transport nicht mehr durch den Vielbecker Weg geht!

 

Frau Münter befürwortet grundsätzlich die Verlagerung der Betriebe vom Börzower Weg und weist darauf hin, dass die vorhandenen Betriebsstätten am Börzower Weg einen Missstand darstellen. Sie stellt fest, dass es eine „riesige“ Ansiedlung wird und fragt in diesem Zusammenhang an, ob man nicht mehr Silos, dafür aber niedrigere, bauen könnte?

 

Herr Kühl: Bezugnehmend auf die durchgeführte erneute gutachterliche Untersuchung werden nach wie vor die Immissionswerte im Industrie- und Gewerbegebiet eingehalten sowie  auch an den einzelnen Wohnstandorten im Außenbereich. Die Anlieger hätten im Übrigen die Möglichkeit sich im Planverfahren zu äußern und Bedenken und Hinweise kund zu tun.

 

Herr Fugelsang antwortet als Vertreter des Investors und teilt mit, dass CERAVIS  sich für 14 Silos mit einem Durchmesser von 17,7m entschieden. Der Vorteil ist, dass die Ansiedlung Richtung Norden geplant ist und sie sich in einem Industriegebiet befinden, wo solche Ansiedlungen auch zulässig sind. Die Silos sollen insgesamt 40m hoch werden, das Gelände ist jedoch ansteigend, so dass diese bauliche Höhe in der Örtlichkeit abgemildert erscheinen wird. Die östlich angeordneten Hallen dienen zudem als Abschirmung, Er betont nochmals, dass es sich hierbei um die Verlagerung von 2 Betrieben vom Börzower Weg an einen gemeinsamen Standort handelt.

 

Her Baetke erwähnt, dass schon seit vielen Jahren über die Verlagerung der Landhandelsbetriebe am Börzower Weg geredet wird und dass dies wichtig sei für das vorhandene Wohngebiet West II und die weitere Entwicklung von Wohnbauflächen am Börzower Weg.

 

Frau Münter: Wieviel Arbeitskräfte werden dort beschäftigt sein?

 

Herr Fugelsang: Es werden ca. 12 AK mit Außendienstmitarbeitern beschäftigt sein.

 

Herr Reppenhagen hält das geplante Vorhaben im Industriegebiet für möglich und den Hinweis von Herrn Schulz für wichtig.

 

Herr Ditz erwähnt, dass bereits an dem Problem gearbeitet wird.

 

Da keine Anfragen mehr bestehen, bittet Herr Reppenhagen um Abstimmung zur Beschlussvorlage:

 

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Beschluss:

1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss für die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich (s. Anlage).

2. Der Vorentwurf der 1. Änderung des B-Planes Nr. 29 wird von der Stadtvertretung beschlossen und für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.

3. Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu beteiligen. Ihnen ist innerhalb angemessener Frist  Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

4. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abzustimmen.

5. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. 

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Abstimmungsergebnis BA:

Ja- Stimmen:                             5

Nein- Stimmen:              1

Enthaltungen:                            0

 

 

Abstimmungsergebnis UA:

Ja- Stimmen:                             8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1559&TOLFDNR=23513&selfaction=print