19.03.2015 - 8 Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schulz merkt an, dass die Antragsteller zunächst eine juristische Person bilden müssten, damit sie ein Vorhabenträger i.S.d. § 12 II BauGB darstellen können, wenn eine Vorhaben- und Erschließungsplan gewollt ist.

Herr Prahler stellt klar, dass § 12 BauGB nur im Hinblick auf die Übernahmeverpflichtung aller anfallenden Kosten durch die Eigentümer genannt wurde. Ein Vorhaben- und Erschließungsplan ist nicht beabsichtigt.

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Empfehlung des Bauausschusses an die Stadtvertretung:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB  für die Grundstücke in Grevesmühlen, Rudolf-Breitscheid-Straße 14, 16 und 16a auf der Grundlage des in der Anlage beigefügten Antrages der Grundstückseigentümer vom 07.02.2015 (PE am 13.02.2015) unter der Voraussetzung der Übernahme sämtlich anfallender Kosten durch die Antragsteller. Die Zielsetzung besteht darin, den vormals gewerblich genutzten hinteren Bereich der Grundstücke R.-Breitscheid-Str. 14 und 16 einer geänderten Nutzung zu zuführen und den bereits vorhandenen Gartenbaubetrieb auf dem Grundstück Nr. 16a planungsrechtlich zu sichern sowie zusätzlich auf diesem Grundstück Baurecht für die Errichtung einer Wohnung zu schaffen.      

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage