19.03.2015 - 7 Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Teilauf...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Prahler erläutert, dass das Grundstück August-Bebel- Str. 32 nicht von der Teilaufhebung betroffen werden soll und bittet um entsprechende Änderung des Beschlussvorschlages.

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Empfehlung des Bauausschusses an die Stadtvertretung:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Teilaufhebung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" für den Teilbereich IV mit Grundstücken, die in der August-Bebel-Straße und Kirchstraße belegen sind, als Satzung.

 

Mit der Ausnahme des Grundstückes: August-Bebel-Straße 34 (Flurstück 729/1)

 

Der Satzungstext mit dem Lageplan und der Flurstücksliste sind als Anlage beigefügt und Bestandteil  des Beschlusses / der Satzung.

 

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin wird der Bürgermeister beauftragt, beim zuständigen Grundbuchamt die Löschung der Sanierungsvermerke in Abt. II der Grundbücher, der von dieser Teilaufhebungssatzung betroffenen Grundstücke, zu beantragen.

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Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschlussvorschlag:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage