17.07.2008 - 6 Beratung und Beschluss zur Jahresrechnung 2007 ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Gemäß den Bestimmungen des § 61 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 aufgestellt.

Die Jahresrechnung wird im Vorbericht erläutert.

Die Rechnungsprüferin der Gemeinde Testorf-Steinfort, Frau Woisin, hat die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 am 17.04.2008 durchgeführt.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung hat die Jahresrechnung 2007 festgestellt.

Dem Bürgermeister wird vorbehaltlos Entlastung erteilt.

 

Für die festgestellten Haushaltsüberschreitungen im

              Verwaltungshaushalt mit 19.618,11 Euro

wurde die Notwendigkeit anerkannt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die festgestellten Haushaltsüberschreitungen nachträglich zu genehmigen.

Der Bürgermeister hat gemäß § 24 KV – MV an der Beschlussfassung nicht teilgenommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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