13.11.2014 - 5 Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Teilauf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Prahler gibt Erläuterungen zu den freiwilligen Ablösevereinbarungen im Teilbereich IV und erklärt, dass nunmehr folgerichtig der Beschluss über die Teilaufhebung zu fassen sei. Herr Prahler erläutert zudem die Konsequenzen der Teilaufhebung.

Reduzieren

Empfehlung des Bauausschusses an die Stadtvertretung:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Teilaufhebung der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" für den Teilbereich IV mit Grundstücken, die in der August-Bebel-Straße und Kirchstraße belegen sind, als Satzung.

 

Der Satzungstext mit dem Lageplan und der Flurstücksliste sind als Anlage beigefügt und Bestandteil  des Beschlusses / der Satzung.

 

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. Weiterhin wird der Bürgermeister beauftragt, beim zuständigen Grundbuchamt die Löschung der Sanierungsvermerke in Abt. II der Grundbücher, der von dieser Teilaufhebungssatzung betroffenen Grundstücke, zu beantragen.   

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage