17.06.2008 - 9 Satzung über eine erneute Veränderungssperre n...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Hünemörder rückt vom Beratungstisch ab.

 

Der irrtümlich als Anlage beigefügte Übersichtsplan wird mit dem aktuellen Plan zum Entwurf B-Plan Nr. 18 ausgetauscht, der § 2 des Satzungstextes entsprechend geändert.

 

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat in der Sitzung am 24.05.2006 die Satzung über eine  Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 "Windpark am Krähenberg“ beschlossen. Die Satzung hat mit Ablauf des 02.06.2006 (Tag der Bekanntmachung) Rechtskraft erlangt und gilt für die Dauer von 2 Jahren. Die Satzung ist  mit Ablauf des 02.06.2008 außer Kraft getreten. Der Bebauungsplan Nr. 18 hat gegenwärtig den Stand Entwurf erreicht. Innerhalb der letzten 2 Jahre war es nicht möglich eine Planung aufzustellen, die allen gesetzlichen Anforderungen genügt.

Da jedoch bereits Baugesuche vorliegen und weitere bekannt sind, wäre derzeit eine Errichtung von Windkraftanlagen nach § 35 BauGB im ausgewiesenen Sondergebiet im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens möglich. Aus diesen Gründen wird der Gemeindevertretung empfohlen eine erneute Veränderungssperre zu erlassen.

Die Vorausetzungen für den Erlass einer erneuten Veränderungssperre sind gegeben  und für eine weitere sachgerechte Planaufstellung unbedingt erforderlich.

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über eine erneute Verändewrungssperre nach § 14 BauGB für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 18 „Windpark am Krähenberg“ der Gemeinde Gägelow laut Anlage gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

Der Beschluss über die erneute Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              1

Ausschluss nach § 24              1