08.12.2014 - 9 Anfragen und Mitteilungen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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-          Herr H. Freitag informiert, dass die Alarmanlage im Dörphus defekt ist. Ob die ausgeglühte Sicherung der Fehler ist, muss überprüft werden.
F.: Diese Information muss an das Ing.-Büro gehen, damit der Schaden behoben wird. Eine Funktionskontrolle und Messung muss erfolgen.

 

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