28.10.2014 - 8 Gratulationsordnung der Gemeinde Stepenitztal
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Di., 28.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Heidrun Köpke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
- Zum 70., 75., 80. und 85. Geburtstag gratuliert der Bürgermeister oder ein Stellvertreter mit einem Präsent im Wert von 20 €.
- Ab dem 71. Geburtstag wird ein entsprechendes Glückwunschschreiben durch die Verwaltung verschickt.
- Ab dem 90. Geburtstag wird jährlich durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter mit einem Präsent im Wert von 20 € gratuliert.
- Zur Goldenen Hochzeit (oder weiteren Jubiläen) wird durch den Bürgermeister oder seine Stellvertreter ein Präsent in Höhe von 25 € überreicht.
