18.11.2014 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 für das G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 18.11.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr T. Krohn erkundigt sich, ob der Gedanke, eine durchgehende Straße einzubringen, berücksichtigt worden ist.
Herr Prahler bittet darum, dies in einem Antrag zu formulieren, damit es in der Vorlage für die Stadtvertretersitzung Berücksichtigung finden kann.
Antrag
Es wird beantragt, den Aufstellungsbeschluss zu erweitern und zu prüfen, ob eine übergeordnete Straße (Westtangente) durch das Planungsgebiet geführt werden kann.
Über diesen Antrag wird wie folgt abgestimmt:
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 2
Anmerkung: Herr Roland Siegerth hat sich zu dieser Abstimmung befangen erklärt und gemäß § 24 KV M-V nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Beschluss:
- Der von der Stadtvertretung gefasste Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 39 „Zum Sägewerk“ wird auf Basis gewonnener Erkenntnisse aus den Baugrunduntersuchungen und Altlastenerkundungen - um folgende Planungsziele - wie folgt konkretisiert:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet für die Flächen des Sägewerkes und der sich südlich anschließenden Flächen bis an die Grenze des Geltungsbereiches (in dem beigefügten Plan schraffiert dargestellt).
- Ausweisung von Grünflächen im Bereich des vorhandenen Teiches im westlichen Teil des Plangebietes (in dem beigefügten Plan gepunktet dargestellt).
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Mischgebiet für den östlichen Teil des Plangebietes bis zur Rehnaer Straße (in dem beigefügten Plan gekreuzt dargestellt). Zum Schutz der angrenzenden vorhandenen und geplanten Wohnbebauung sollen dabei die Nutzungen „Vergnügungsstätten“ und „Wettbüros“ ausgeschlossen werden.
- Die in der Sitzung der Stadtvertretung am 10.06.2013 beschlossene 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Grevesmühlen muss in den Festsetzungen seinen Niederschlag finden: Entsprechend der Sortimentsliste (Seite 80) der 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes sind Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten demnach auszuschließen.
- Die Beschlüsse vom 27.10.204 (VO/12SV/2014-504) über die Zurückstellungen der Baugesuche (Voranfragen: Einzelhandelsprojekte i.V.m. Spielhalle und Sportsbar) werden auch im Hinblick auf die jetzige Konkretisierung aufrechterhalten.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den konkretisierten Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
(unter Berücksichtigung des o. a. Antrages)
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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