08.12.2014 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 für das G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo, 08.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
- Der von der Stadtvertretung gefasste Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 39 „Zum Sägewerk“ wird auf Basis gewonnener Erkenntnisse aus den Baugrunduntersuchungen und Altlastenerkundungen - um folgende Planungsziele - wie folgt konkretisiert:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet für die Flächen des Sägewerkes und der sich südlich anschließenden Flächen bis an die Grenze des Geltungsbereiches (in dem beigefügten Plan schraffiert dargestellt).
- Ausweisung von Grünflächen im Bereich des vorhandenen Teiches im westlichen Teil des Plangebietes (in dem beigefügten Plan gepunktet dargestellt).
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Mischgebiet für den östlichen Teil des Plangebietes bis zur Rehnaer Straße (in dem beigefügten Plan gekreuzt dargestellt). Zum Schutz der angrenzenden vorhandenen und geplanten Wohnbebauung sollen dabei die Nutzungen „Vergnügungsstätten“ und „Wettbüros“ ausgeschlossen werden.
- Die in der Sitzung der Stadtvertretung am 10.06.2013 beschlossene 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Grevesmühlen muss in den Festsetzungen seinen Niederschlag finden: Entsprechend der Sortimentsliste (Seite 80) der 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes sind Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten demnach auszuschließen.
- Die Beschlüsse vom 27.10.204 (VO/12SV/2014-504) über die Zurückstellungen der Baugesuche (Voranfragen: Einzelhandelsprojekte i.V.m. Spielhalle und Sportsbar) werden auch im Hinblick auf die jetzige Konkretisierung aufrechterhalten.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den konkretisierten Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Schulz betont, dass er sich bereits während der Bauausschusssitzung seine Meinung hierzu dargelegt hat und gegen diesen Beschluss gestimmt hat. Aus seiner Sicht ist das Planungsziel nicht erfolgsorientiert und nicht umsetzbar. Es hält einer rechtlichen Würdigung nicht stand. Herr Schulz hält dieses Planungsziel für nicht durchführbar und macht darauf aufmerksam, dass es sich nicht um ein Mischgebiet handelt, da das Gewerbe überwiegt. Er fordert die namentliche Abstimmung.
Herr Ditz möchte den Aufstellungserlass erweitern.
Der Antrag soll Bestandteil des jetzigen Beschlusses werden.
Antrag:
Es wird beantragt, den Aufstellungserlass zu erweitern und zu prüfen, ob eine übergeortnete Straße (Westtangente) durch das Planungsgebiet geführt werden kann.
Namentliche Abstimmung:
Ja-Stimmen: 15 Nein-Stimmen: 5 Enthaltungen: 1
Herr Dr. Roland Anderko Herr Jörg Bibow Herr David Böttcher
Herr Stefan Baetke Frau Elvira Kausch 1
Herr Uwe Bendiks Frau Christiane Münter
Herr Dr. Udo Brockmann Herr Wilfried Scharnweber
Herr Jürgen Bühring Herr Volkmar Schulz
Herr Maik Faasch 5
Herr Thomas Krohn
Herr Peter Neumann
Frau Erika Oberpichler
Herr Guido Putzer
Herr Erich Reppenhagen
Herr Sven Schiffner
Frau Marlis Scholz
Herr Joachim Schönfeldt
Herr Jörg Wilms
15
Herr Siegerth ist befangen.
Anlagen zur Vorlage
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