08.12.2014 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 39 für das G...

Beschluss:
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Beschluss:

 

  1. Der von der Stadtvertretung gefasste Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 39 „Zum Sägewerk“ wird auf Basis gewonnener Erkenntnisse aus den Baugrunduntersuchungen und Altlastenerkundungen - um folgende Planungsziele - wie folgt konkretisiert:

 

-        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet für die Flächen des Sägewerkes und der sich südlich anschließenden Flächen bis an die Grenze des Geltungsbereiches (in dem beigefügten Plan schraffiert dargestellt).

 

-        Ausweisung von Grünflächen im Bereich des vorhandenen Teiches im westlichen Teil des Plangebietes (in dem beigefügten Plan gepunktet dargestellt).

 

-        Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Mischgebiet für den östlichen Teil des Plangebietes bis zur Rehnaer Straße (in dem beigefügten Plan gekreuzt dargestellt). Zum Schutz der angrenzenden vorhandenen und geplanten Wohnbebauung sollen dabei die Nutzungen Vergnügungsstätten“ und Wettbüros ausgeschlossen werden.

 

-        Die in der Sitzung der Stadtvertretung am 10.06.2013 beschlossene 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Grevesmühlen  muss in den Festsetzungen seinen Niederschlag finden: Entsprechend der Sortimentsliste (Seite 80) der 1. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes sind Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten demnach auszuschließen.

 

  1. Die Beschlüsse vom 27.10.204 (VO/12SV/2014-504) über die Zurückstellungen der Baugesuche (Voranfragen: Einzelhandelsprojekte i.V.m. Spielhalle und Sportsbar) werden auch im Hinblick auf die jetzige Konkretisierung aufrechterhalten.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den konkretisierten Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Herr Schulz betont, dass er sich bereits während der Bauausschusssitzung seine Meinung hierzu dargelegt hat und gegen diesen Beschluss gestimmt hat. Aus seiner Sicht ist das Planungsziel nicht erfolgsorientiert und nicht umsetzbar. Es hält einer rechtlichen Würdigung nicht stand. Herr Schulz hält dieses Planungsziel für nicht durchführbar und macht darauf aufmerksam, dass es sich nicht um ein Mischgebiet handelt, da das Gewerbe überwiegt. Er fordert die namentliche Abstimmung.

 

Herr Ditz möchte den Aufstellungserlass erweitern.

Der Antrag soll Bestandteil des jetzigen Beschlusses werden.

 

Antrag:

Es wird beantragt, den Aufstellungserlass zu erweitern und zu prüfen, ob eine übergeortnete Straße (Westtangente) durch das Planungsgebiet geführt werden kann.

 

Namentliche Abstimmung:

Ja-Stimmen: 15                                          Nein-Stimmen: 5                            Enthaltungen: 1

Herr Dr. Roland Anderko                            Herr Jörg Bibow                            Herr David Böttcher

Herr Stefan Baetke                                          Frau Elvira Kausch                            1

Herr Uwe Bendiks                                          Frau Christiane Münter

Herr Dr. Udo Brockmann                            Herr Wilfried Scharnweber

Herr Jürgen Bühring                                          Herr Volkmar Schulz

Herr Maik Faasch                                          5

Herr Thomas Krohn

Herr Peter Neumann

Frau Erika Oberpichler

Herr Guido Putzer

Herr Erich Reppenhagen                           

Herr Sven Schiffner

Frau Marlis Scholz

Herr Joachim Schönfeldt

Herr Jörg Wilms

15

 

Herr Siegerth ist befangen.

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Anlagen zur Vorlage