27.10.2014 - 11.1 Beschluss zur Höhe der Aufwandsentschädigung de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, dass der Wehrführer der FF Grevesmühlen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 % des Höchstsatzes nach der neuen Entschädigungsverordnung vom Zeitpunkt deren Inkrafttretens an erhält.

Der stellvertretende Wehrführer erhält die Hälfte vom Höchstsatz des Wehrführers.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:   21

Nein- Stimmen: 0

Enthaltungen:  0