25.06.2014 - 10 Beschluss einer Geschäftsordnung für die Gemein...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch Herrn Schönfeld werden die Ladungsfristen angesprochen. Allgemein wird dahingehend diskutiert, die Ladungsfristen zu verlängern.

 

Festlegungen:

  • Die Gemeindevertreter sprechen sich mehrheitlich für eine Ladungsfrist von 7 Tagen aus. Die §§ 2, Abs. 2 sowie  15, Abs. 1 werden dahingehend geändert.
    (16 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung)
     
  • Der Schreibfehler im § 3, Abs. 2, Satz 2 ist zu beheben. Der Satz lautet dann wie folgt:
    „Ihnen kann mit Zustimmung des Bürgermeisters das Wort erteilt werden.“

 

Der § 14, Abs. 4 wird wie folgt ergänzt: „Sie ist zudem über das Internet im Bürgerinformationssystems der Verwaltungsgemeinschaft einzusehen.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung für die Gemeinde Stepenitztal mit folgenden Änderungen:

 

  • In den §§ 2, Abs. 2 sowie 15, Abs. 1 wird die Ladungsfrist auf 7 Tage festgelegt.)
     
  • Der Schreibfehler im § 3, Abs. 2, Satz 2 wird behoben. Satz 2 lautet dann wie folgt:
    „Ihnen kann mit Zustimmung des Bürgermeisters das Wort erteilt werden.“

 

Der § 14, Abs. 4 wird wie folgt ergänzt: „Sie ist zudem über das Internet im Bürgerinformationssystem der Verwaltungsgemeinschaft einzusehen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 17

Nein- Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1442&TOLFDNR=18845&selfaction=print