25.06.2014 - 10 Beschluss einer Geschäftsordnung für die Gemein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Mi., 25.06.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch Herrn Schönfeld werden die Ladungsfristen angesprochen. Allgemein wird dahingehend diskutiert, die Ladungsfristen zu verlängern.
Festlegungen:
- Die Gemeindevertreter sprechen sich mehrheitlich für eine Ladungsfrist von 7 Tagen aus. Die §§ 2, Abs. 2 sowie 15, Abs. 1 werden dahingehend geändert.
(16 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Stimmenthaltung)
- Der Schreibfehler im § 3, Abs. 2, Satz 2 ist zu beheben. Der Satz lautet dann wie folgt:
„Ihnen kann mit Zustimmung des Bürgermeisters das Wort erteilt werden.“
Der § 14, Abs. 4 wird wie folgt ergänzt: „Sie ist zudem über das Internet im Bürgerinformationssystems der Verwaltungsgemeinschaft einzusehen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung für die Gemeinde Stepenitztal mit folgenden Änderungen:
- In den §§ 2, Abs. 2 sowie 15, Abs. 1 wird die Ladungsfrist auf 7 Tage festgelegt.)
- Der Schreibfehler im § 3, Abs. 2, Satz 2 wird behoben. Satz 2 lautet dann wie folgt:
„Ihnen kann mit Zustimmung des Bürgermeisters das Wort erteilt werden.“
Der § 14, Abs. 4 wird wie folgt ergänzt: „Sie ist zudem über das Internet im Bürgerinformationssystem der Verwaltungsgemeinschaft einzusehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,9 kB
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