25.06.2014 - 12 Wahl eines zusätzlichen Mitglieds in den Amtsau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gemäß § 132 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeister der amtsangehörenden Gemeinden (§ 132 Abs.1, Satz 1 KV M-V) und in Gemeinden bis zu 2000 Einwohnerinnen und Einwohner aus einem zusätzlichen Mitglied (§ 132 Abs. 2, Satz 1, 1. Alternative KV M-V). Dieses weitere Mitglied ist aus der Mitte der Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen (§ 132 Abs. 3, Satz 1 KV M-V).

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, Herrn Karl-Heinz Roxin als zusätzliches Mitglied der Gemeinde Stepenitztal in den Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land zu entsenden. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 16

Nein- Stimmen:  0

Enthaltungen:  1

 

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