25.06.2014 - 9 Beschluss über eine zusätzliche Entschädigung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Die Entschädigungsverordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (EntschVO M-V) sieht in § 8 Abs. 1 Satz 2 vor, dass Bürgermeister in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden „nach Neubildung einer Gemeinde durch Zusammenschluss von zwei oder mehreren Gemeinden (…) in der ersten nach der nächsten allgemeinen Kommunalwahl beginnenden Wahlperiode eine Entschädigung in Höhe von zusätzlich 150,- € monatlich (…) gewährt werden“ kann.

 

Darüber, ob und in welcher Höhe von dieser Regelung Gebrauch gemacht werden soll, entscheidet die Gemeindevertretung.     

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Bürgermeister für die kommende Wahlperiode eine zusätzliche monatliche Entschädigung von 150,00 € zu gewähren.         

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 17

Nein- Stimmen:  0

Enthaltungen:  0

 

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