25.06.2014 - 9 Beschluss über eine zusätzliche Entschädigung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stepenitztal
- Datum:
- Mi., 25.06.2014
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Die Entschädigungsverordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (EntschVO M-V) sieht in § 8 Abs. 1 Satz 2 vor, dass Bürgermeister in ehrenamtlich verwalteten Gemeinden „nach Neubildung einer Gemeinde durch Zusammenschluss von zwei oder mehreren Gemeinden (…) in der ersten nach der nächsten allgemeinen Kommunalwahl beginnenden Wahlperiode eine Entschädigung in Höhe von zusätzlich 150,- € monatlich (…) gewährt werden“ kann.
Darüber, ob und in welcher Höhe von dieser Regelung Gebrauch gemacht werden soll, entscheidet die Gemeindevertretung.
