14.04.2014 - 11 Satzung über die Aufstellung der Ergänzungssatz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund des § 24 KV M-V hat Frau Prien im Zuschauerbereich Platz genommen.

 

Herr Mahnel erläutert nochmals die Beschlussvorlage und die Ergebnisse der durchgeführten Verhandlungen und Gespräche beim Landkreis.

 

Festlegung:

Die Gemeindevertretung entscheidet sich für Variante 1 – auf Variante 2 soll gänzlich verzichtet werden.

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Beschluss:

1.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin fasst den Beschluss über die Aufstellung der Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Roxin in der Gemeinde Mallentin.

2.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin fasst den Beschluss über den Entwurf zur Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Roxin am östlichen Rand der Ortslage, bestehend aus Satzung, Verfahrensvermerken, Plan mit Geltungsbereich und Begründung.

3.  Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind nach § 34    Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden.

4.  Zur Beteiligung der Öffentlichkeit ist der Entwurf der Ergänzungssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Roxin für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

5.  Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

6.  Die Planung ist nach § 2 Abs. 2 BauGB mit den Nachbargemeinden abzustimmen.

7.  Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallentin beschließt, dass vor Beschluss über die Satzung, spätestens zum Abwägungsbeschluss, die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen, die in der Satzung festgesetzt werden, durch Baulast bzw. Grunddienstbarkeit zu sichern sind. Gleichermaßen sind die Anforderungen an Ausgleichs- und Ersatzzahlungen zu sichern, so dass die Maßnahmen auch durchgeführt werden. Konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme ist im Zuge des Beteiligungsverfahrens mit dem Entwurf abzustimmen.

8.  In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Mallentin deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.

9.  Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist mitzuteilen, dass bei Aufstellung einer Satzung ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.         

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 5

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

Frau Prien nimmt nach der Abstimmung wieder an der Versammlung teil.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1418&TOLFDNR=18061&selfaction=print