16.04.2014 - 11 Vorläufiger Jahresabschluss 2013 zur Kenntnisna...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Entlastung entspricht nicht § 60 (5) Satz 2 KV M-V
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 16.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Sachverhalt:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Warnow zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem vorläufigen Prüfungsvermerk zusammengefasst. Der vorläufige Jahresabschluss und der hierzu erstellte Prüfbericht dienen der Entlastung des Bürgermeisters vor der Kommunalwahl. Der Jahresabschluss enthält alle relevanten Buchungen mit Ausnahme der Werte zu den Abschreibungen und Sonderposten, welche verwaltungsseitig automatisiert berechnet und verbucht werden und nicht durch den Bürgermeister beeinflussbar sind.
Die Entlastung bezieht sich somit auf den vorläufigen Jahresabschluss, der gemäß § 60 Abs. 2 und 3 KV M-V aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und den Teilrechnungen besteht und dem als Anlagen der Rechenschaftsbericht, die Forderungsübersicht, eine Verbindlichkeitenübersicht und eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen beigefügt wurden. Unvollständig ist der Jahresabschluss hinsichtlich der Bilanz, des Anhanges und der Anlagenübersicht. Somit entspricht der Entlastungsbeschluss nicht vollständig den Vorgaben des § 60 KV M-V. sondern bezieht sich lediglich auf die vorgelegten Teile des Jahresabschlusses.
Über die Entlastung ist gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 KV M-V in einem gesonderten Beschluss zu entscheiden.
Der Prüfungsbericht inkl. des vorläufigen Prüfungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.03.2014 beschlossen, der Gemeindevertretung die Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Warnow zum 31. Dezember 2013 zu empfehlen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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166,2 kB
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1,7 MB
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