16.04.2014 - 8 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

 

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2014 und die Finanzplanjahre 2015-2017.

 

Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.         

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

 

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Anlagen zur Vorlage