16.04.2014 - 6 Absicherung des gesetzlichen Brandschutzes

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

 

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Der Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Warnow, Herr Maik Gronzki informiert, dass es neue Erkenntnisse gibt, die in den Feuerwehren zu erheblichen Diskussionen geführt haben.

Die Gemeinde ist für die Sicherstellung des Brandschutzes zuständig. Bisher war es so geregelt, dass die Gemeinde den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung sicherzustellen hat. Sie hat eine öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und einzusetzen. Es gab bisher eine Mindeststärkenverordnung, in die die Feuerwehren unterteilt waren.

Die ganzen jetzigen Qualitätskriterien lassen jetzt sehr wenig Spielraum zu. So wären bei einem Wohnungsbrand 10 Mann vorgeschrieben – diese Funktionsstärke kann hier nicht mehr garantiert werden.

 

Anmerkung: Der Wehrleiter sichert sich an dieser Stelle ab, indem die Gemeindevertretung informiert wird, dass die Funktionsstärke nicht erreicht werden kann.

 

Herr Behnke weist darauf hin, dass die Gemeindevertretung mit Beschluss des Haushaltsplanes dafür sorgen wird, dass die Wasserversorgung in der Gemeinde gesichert ist.
 

Herr Gronzki hätte gern für die Gemeinde ein wasserführendes Fahrzeug.
 

Frau Kutschenreiter fragt an, ob die Gemeinde nicht ihre eigenen Vorschriften festlegen können bzw. Funktionsstärken festlegen.
Herr Gronzki merkt an, dass eigentlich der Gesetzgeber in der Pflicht ist, diese Vorschriften zu ändern.
Herr Behnke merkt an, dass dann wohl zukünftig auf die Grevesmühlener Wehr zurückgegriffen werden muss, die sowieso bei jedem größeren Einsatz dabei sind.

 

Abschließend wird folgendes festgelegt:

  1. Der Wehrleiter hat die Gemeinde informiert.
  2. Das ist eine gemeindeübergreifende Angelegenheit.
  3. Es muss festgelegt werden, was noch in der Macht der Gemeinde liegt.

 

Es wird angeregt, dass in Großenhof eine neue Zufahrt zum Bach geschaffen werden muss. Ebenso soll der Dorfteich in Bössow entschlammt und der Teich hinter Fam. Fröse ausgebaggert werden.

 

Festlegung:

Die Feuerwehr wird beauftragt, eine Begehung in Warnow und den übrigen Ortsteilen durchzuführen, und Mängel aufzulisten und Festlegungen zu treffen, was im einzelnen vor Ort gemacht werden muss, um die Löschwassersicherheit herzustellen. Diese ist der Gemeindevertretung zu übergeben.

 

Der BM informiert, dass die vorhandenen Hydranten in der Gemeinde nicht die erforderliche Menge an Löschwasser fördern. Der Querschnitt der Leitungen ist zu klein.

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:  

Nein- Stimmen:  

Enthaltungen:  

 

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