17.03.2014 - 12 Beschluss über Straßenumbenennungen in Mallentin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

  1. Straßenumbenennungen:

Die derzeitigen Straßennamen in Mallentin werden entsprechend nachfolgender Tabelle und beigefügter Übersichtskarten wie folgt umbenannt:

 

a)      Die Dorfstraße beginnend von der B105 (A) in Richtung Nordwest (B)

(in der Karte schraffiert dargestellt) wird in…

 

Vorschlag 1: „Alte Dorfstraße“    (6 Ja-Stimmen)

Vorschlag 2: „Zum Dorfanger“(1 Ja-Stimme)

 

umbenannt.

 

b)      Der von West nach Ost verlaufende Abschnitt der Dorfstraße beginnend bei der Arztpraxis (C) bis zum derzeitigen Weidenstieg (D) und der sich in südliche Richtung anschließende Abschnitt der Dorfstraße (bisher Dorfstraße 17, 18, 19, 20) (in der Karte gepunktet dargestellt) wird in…

 

Vorschlag 1: „Birkeneck“       (7 Ja-Stimmen)

Vorschlag 2: „Neue Dorfstraße“

 

umbenannt.

 

c)      Der Weidenstieg, die Ringstraße und der Neue Weg (in der Karte gestrichelt dargestellt) werden in…

 

Vorschlag 1: „Mallentiner Bogen“(0 Ja-Stimmen)

Vorschlag 2: „Weidenring“      (5 Ja-Stimmen)

Vorschlag 3: „Ringstraße“(1 Ja-Stimme)
Vorschlag 4: „Grüner Ring“(1 Ja-Stimme)

 

umbenannt.

 

Die Umbenennungen treten mit der Genehmigung des neuen Gemeindenamens in Kraft.


Straßenumbenennungen:

 

 

Derzeitiger Straßenname

Flurstück(e) (Flur 1, Gemarkung Schmachthagen)

 

 

Umbenennung in

 

Künftiger Straßenname

 

 

 

 

 

a)

Dorfstraße

(Abschnitt A – B)

48/1

48/2 (tw)

 

Vorschlag 1: „Alte Dorfstraße

Vorschlag 2: „Zum Dorfanger“

 

 

 

 

 

b)

Dorfstraße

(Abschnitt CD) + Dorfstr. 17 - 20

26/8 (tw)

34/48 (tw)

47/6 (tw)

 

Vorschlag 1: „Birkeneck“

Vorschlag 2: „Neue Dorfstraße“

 

 

 

 

 

c)

Weidenstieg

Ringstraße

Neuer Weg

26/8 (tw)

34/48 (tw)

 

Vorschlag 1: Mallentiner Bogen

Vorschlag 2: Weidenring

Vorschlag 3: Ringstraße

 

 

 

 

 

Klarstellungen:

Derzeitiger Straßenname:

 

Grevesmühlener Straße

Keine Änderung:

Straßenname und Hausnummern bleiben bestehen

Gartenstraße

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Umbenennungen in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt zu geben.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage