08.05.2014 - 8 Beschluss zur Satzung der Stadt Grevesmühlen üb...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Prahler erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Schulz warnt dringend vor dem Erlass der Veränderungssperre, da nach vier Jahren die Entschädigungspflicht eintritt und da das Planungsziel noch so unbestimmt ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die problematischen Gegebenheiten in vier Jahren geklärt werden können.

 

Herr Corleis macht auf seinen positiven Vorbescheid für seine Spielhalle aufmerksam.

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Empfehlung des Bauausschusses:

 

Aufgrund der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1  des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetztes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013 (BGBl. I, S. 1548) sowie aufgrund des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011 S. 777) beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen eine Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 39 „Zum Sägewerk“ südlich des Bahngleises der Stadt Grevesmühlen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 3

Nein- Stimmen:4

Enthaltungen:0

 

Befangen nach § 24 KV M-V: 1

 

Damit ist der Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre abgelehnt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1306&TOLFDNR=18523&selfaction=print