28.04.2014 - 9 Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt Grevesmühlen für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen überträgt lt. § 124 i.V.m. § 11 BauGB die Erschließung des geplanten Wohngebietes im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 für einen Teilbereich an der Klützer Straße südlich der Einkaufszentren und östlich der vorhandenen Bebauung auf der Grundlage des vorliegenden städtebaulichen Vertrages über die Planung und Herstellung der Erschließungsanlagen sowie der Lärmschutzmaßnahmen (s. Anlage) an den Vorhaben- und Erschließungsträger

 

Grevesmühlener Kommunale Bau GmbH

Geschäftsführerin Frau Uta Woge

August-Bebel-Straße 17

23936 Grevesmühlen

 

  1. Der Bürgermeister und der 1. Stellvertreter werden beauftragt mit der Geschäftsführerin der GKB GmbH einen städtebaulichen Vertrag (Erschließungsvertrag) lt. Anlage abzuschließen.  

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             20

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

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Anlagen zur Vorlage