01.04.2014 - 7 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Mahnel macht nochmal auf die Besonderheit der bedingten Baurechte aufmerksam.

 

Auf die Frage von Herrn Baetke, wann die ersten Bauherrn bauen könnten, antwortet Frau Woge, dass im September 2014 mit dem Baubeginn der Einfamilienhäuser gerechnet werden kann.

Reduzieren

Empfehlung des Bauausschusses an die Stadtvertretung:

 

1.  Aufgrund des § 10 BauGB Abs. 1 i.V.m. § 13a des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts vom 11.06.2013 (BGBl. I, S.1548) sowie nach § 86 LBauO M-V beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Bebauungsplan Nr. 30 für den Teilbereich an der Klützer Straße südlich der Einkaufszentren und östlich der vorhandenen Bebauung begrenzt:

-im Norden durch ein Einkaufszentrum in der Klützer Straße,

-im Osten durch Flächen für die Landwirtschaft und künftig durch den in Aufstellung befindlichen B-Plan Nr. 34 „Mühlenblick“,

-im Süden durch Brachflächen,

-im Westen durch vorhandene Wohnbebauung im Rosenweg.

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sowie den örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

2.  Die Begründung wird gebilligt.

 

3.  Der Beschluss der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 durch die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.        

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:1

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage