12.08.2013 - 5 1. Nachtragshaushaltssatzung/1. Nachtragshausha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lenschow erläutert, dass im  2. Nachtrag zum Wirtschaftsplan durch die WOBAG eine zusätzliche Bereitstellung von Instandhaltungsmittel für D4-Objekte geplant wurde, was einen Nachtragshaushalt für das städtebauliche Sondervermögen erforderlich macht. Bei den D4-Objekten handelt es sich um privat genutzte Objekte im Sanierungsgebiet, derzeit Eigentum der Stadt, welche zur Veräußerung/Privatisierung vorgesehen sind.

Herr Dr. Anderko erkundigt sich nach der Vergütung der WOBAG.

Der Bürgermeister erläutert die zeitliche und finanzielle Art der Tätigkeit der GOS als Sanierungsträger. Die WOBAG erhält eine Vergütung für ihre Verwaltertätigkeit.

Eine Erläuterung der Vergütung für die WOBAG wird vom Fachamt erbeten und dem Protokoll angefügt.

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das städtebauliche Sondervermögen der Stadt Grevesmühlen "Altstadt" für das Jahr 2013.     

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 7

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen