27.08.2013 - 8 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbeg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Gast: Planungsbüro Hufmann
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gägelow
- Datum:
- Di., 27.08.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
- Für die in der Anlage dargestellte Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 in der Fassung der 5. Änderung soll die Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 aufgestellt werden. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 umfasst das Flurstück 24/33 (ehemaliges Telekom-Grundstück) der Flur 1, Gemarkung Gägelow mit einer Größe von ca. 1,1 ha sowie zum Nachweis der gesicherten Erschließung Teilflächen der Flurstücke 24/24 und 24/25 der Flur 1, Gemarkung Gägelow mit einer Größe von rd. 500 m².
- Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Das Flurstück 24/33 ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Gägelow und dort als "Gewerbegebiet" gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen. Die Gemeinde beabsichtigt nun, eine Teilfläche des Flurstücks in eine Fläche für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. BauGB umzuwidmen. Ziel ist es, das vorhandene ehemalige Telekom-Gebäude als Dorfgemeinschaftshaus zu nutzen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,8 MB
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