27.08.2013 - 8 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Gewerbeg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Für die in der Anlage dargestellte Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 1 in der Fassung der 5. Änderung soll die Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 aufgestellt werden. Der Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 umfasst das Flurstück 24/33 (ehemaliges Telekom-Grundstück) der Flur 1, Gemarkung Gägelow mit einer Größe von ca. 1,1 ha sowie zum Nachweis der gesicherten Erschließung Teilflächen der Flurstücke 24/24 und 24/25 der Flur 1, Gemarkung Gägelow mit einer Größe von rd. 500 m².
  2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:

Das Flurstück 24/33 ist Bestandteil des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Gägelow und dort als "Gewerbegebiet" gemäß § 8 BauNVO ausgewiesen. Die Gemeinde beabsichtigt nun, eine Teilfläche des Flurstücks in eine Fläche für den Gemeinbedarf gemäß § 9 Abs. 1 Nr. BauGB umzuwidmen. Ziel ist es, das vorhandene ehemalige Telekom-Gebäude als Dorfgemeinschaftshaus zu nutzen.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             10

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1183&TOLFDNR=15742&selfaction=print