26.03.2013 - 15 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekann...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Festlegung:

Die Gemeindevertretung legt fest, dass innerhalt der Gemeinde 2 Stellwände für die Wahlplakatierung dienen sollen. An anderen Orten ist die Plakatierung untersagt.

Ein entsprechender Beschluss soll auf der nächsten Gemeindevertretersitzung gefasst werden. (Die Gemeinde Hohenkirchen besitzt eine entsprechende Satzung.)

 

Die Beschlüsse des nichtöffentlichen Teils werden bekanntgegeben.