09.12.2013 - 10 Städtebaulicher Vertrag über die Umsetzung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Aufgrund des § 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der z.Z. gültigen aktuellen Fassung beschließt die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen den Städtebaulichen Vertrag über die Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen für die Bebauungspläne der Stadt Grevesmühlen Nr. 30 „Wohngebiet Klützer Straße“ und Nr. 34 „Wohngebiet Mühlenblick“ östlich des Rosenweges laut Anlage.
  2. Der Bürgermeister der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt mit den Vertragsparteien, der Grevesmühlener Kommunalen Bau GmbH und dem Landwirtschaftsbetrieb Grevesmühlen e.G., den Städtebaulichen Vertrag laut Anlage abzuschließen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             20

Nein- Stimmen:                0

Enthaltungen:                              0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1138&TOLFDNR=16823&selfaction=print