20.08.2013 - 9 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.              Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen fasst den Beschluss über die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 38 für den Bereich Blockbereich Große Seestraße / Kleine Seestraße / Kleine Voßstraße / Behrensgang in Grevesmühlen.

Das Plangebiet wird, wie in der Anlage dargestellt, begrenzt:

 

Im Norden:    durch die Kleine Voßstraße

Im Osten:       durch den Behrensgang

Im Süden:      durch die Große Seestraße

Im Westen:    durch die Kleine Seestraße

 

Planungsziele:

-              Regelung des Bestandes und der ergänzenden Bebauung im Blockrandbereich.

-              Regelung der Bebauung im Innenbereich des Quartiers.

-              Regelung der Freiflächen und der Grundstücksflächen im inneren Bereich des

           Plangebietes.

-              Schaffung von Voraussetzungen für den ruhenden Verkehr.

-              Klärung der Wohn- und Lebensverhältnisse.

 

2.              Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Hierauf ist in der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbe-schlusses hinzuweisen.

 

3.        Bei der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB ist darüber zu informieren, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann.

 

4.            Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:                             6

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:                            0

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Anlagen zur Vorlage