15.04.2013 - 5 Bestätigung der Tagesordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 15.04.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
Der Stadtpräsident informiert über den Widerspruch des Bürgermeisters zur Straßenbaubeitragssatzung, welcher form-, frist- und termingerecht eingegangen ist. Die Dringlichkeit dieses Widerspruchs ist in der Beschlussvorlage dargelegt. Der Stadtpräsident stellt den Antrag, den Widerspruch in die Tagesordnung aufzunehmen.
Des Weiteren macht er darauf aufmerksam, dass TOP 11 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 von der Tagesordnung genommen wird, da die Unterlagen bis zur Sitzung nicht eingereicht werden konnten.
Frau Münter teilt mit, dass die CDU Fraktion die Dringlichkeit nicht gegeben sieht. In der Satzung werden die Bürger in erhöhtem Maße herangezogen. Aus diesem Grund wurde der Beschluss in der Sitzung mehrheitlich abgelehnt. Sie macht darauf aufmerksam, dass der Bürgermeister Widerspruch eingelegen kann, wenn er das Wohl der Stadt gefährdet sieht. Der Widerspruch wurde am 25.02.2013 eingereicht. Somit war genug Zeit, diesen auf die Tagesordnung zu setzen. Der Widerspruch stößt bei der CDU Fraktion auf Gegenwehr. Durch das Ausreichen der Tischvorlage wird den Fraktionen die Möglichkeit genommen im Vorfeld darüber zu diskutieren. Wenn es heute zur Beschlussfassung kommt, wird die CDU Fraktion die Kommunalaufsicht einschalten.
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass der Widerspruch bei der Vorbereitung der Sitzung übersehen wurde. Außerdem macht er deutlich, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt. Auf der heutigen Sitzung soll nur über den Widerspruch entschieden werden. Über die Satzung kann dann nochmals in der Sitzung am 10.06.2013 diskutiert werden. Er macht darauf aufmerksam, dass laut Kommunalverfassung ein Widerspruch in der nächsten Sitzung entschieden werden muss. Aus diesem Grund ist die Dringlichkeit gegeben.
Frau Münter fragt nach, wie die Trennung ablaufen soll.
Der Bürgermeister betont, dass heute nur entschieden werden muss, ob dem Widerspruch stattgegeben wird oder nicht. Falls dem Widerspruch stattgegeben wird, dann wird die Satzung in der nächsten Stadtvertretersitzung nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt. Heute soll keine Entscheidung zur Satzung erfolgen. Durch das Einlegen des Widerspruchs wollte der Bürgermeister nur darauf aufmerksam machen, dass der gefasste Beschluss zur Satzung dem Haushaltssicherungskonzept entgegensteht.
Dr. Anderko hält die Trennung für nicht gerechtfertigt und nicht gegeben. Er sieht keine Dringlichkeit über den Widerspruch abzustimmen, da 6 Wochen Zeit waren, um den Widerspruch ordnungsgemäß in die Tagesordnung einzufügen.
Der Stadtpräsident schlägt vor, den Widerspruch in die Tagesordnung aufzunehmen und die Satzung nochmals zur Beratung in die Ausschüsse zu geben.
Herr Krohn legt dar, dass die Vorlage hätte zugestellt werden können. Er spricht sich dafür aus, den Widerspruch in der nächsten Sitzung zu behandeln.
Herr Scharnweber spricht an, dass der Beschluss zur Satzung mehrheitlich zum Wohl der Bürger abgelehnt wurde.
Frau Scholz befürwortet den Vorschlag, die Satzung nochmals zur Diskussion in die Ausschüsse zu geben. Sie bezweifelt aber, dass die Diskussion zu einem anderen Ergebnis führt.
Herr Baetke spricht an, dass der Beschluss zum Wohl der betroffenen Bürger entschieden wurde, wenn man den einzelnen Bürger betrachtet. Auf der anderen Seite ist dieser Beschluss nicht zum Wohle der Stadt. 2010 wurde das Haushaltssicherungskonzept durch die Stadtvertretung beschlossen und dazu wurde die Satzung angepasst. Er macht darauf aufmerksam, dass heute nur über die Aufnahme in die Tagesordnung entschieden werden soll, nicht über den Inhalt.
Herr Neumann spricht sich gegen die Tischvorlage und gegen die erneute Diskussion in den Ausschüssen aus, da der Inhalt bekannt ist.
Herr Krohn kritisiert, dass der Widerspruch nicht bekannt war und die Stadtvertreter innerhalb von 6 Wochen auch nicht darüber in Kenntnis gesetzt wurden.
Herr Schiffner legt dar, dass der Bürgermeister in Hinblick auf die Kommunalverfassung den Widerspruch zur heutigen Sitzung einlegen musste. Über den Inhalt kann nochmals beraten werden.
Frau Münter erklärt, dass der Bürgermeister bei Rechtsverstößen Widerspruch einlegen muss. Wenn er das Wohl der Stadt gefährdet sieht, dann kann er Widerspruch einlegen. Sie weist ausdrücklich darauf hin, dass es darum geht, transparente Beschlüsse frühzeitig zu bekommen, um sich darauf vorbereiten zu können und vernünftige Beschlüsse zu fassen. Aus ihrer Sicht spricht nichts dagegen, darüber in der nächsten Sitzung zu diskutieren, um auch zu sehen, welche Meinung die Bürger haben.
Der Bürgermeister erläutert, dass er nur das ordentliche Verfahren einhalten wollte. Er legt nochmals seine Meinung dar. Der Widerspruch wird zurückgezogen.
Die Tagesordnung wird mit oben genannter Änderung einstimmig bestätigt.