26.11.2012 - 6 Ergänzungen/Änderungen zum Gebietsänderungsvertrag

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, folgende Änderungen / Ergänzungen zum Gebietsänderungsvertrag:

 

1. Aus der Präambel wird gestrichen:

a) die Gemeinde Bernstorf,

b) die stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.

 

2. In § 2 werden:

a) in Absatz 1 das Wort Bernstorf gestrichen und

b) Abs. 2 die folgenden Halbsätze 1 und 2 vorangestellt: „Als Empfehlung für die durch das Ministerium für Inneres und Sport zu treffende Entscheidung nach § 125 Abs. 6 KV M-V, sind sich die Vertrag schließenden Parteien darüber einig,“.

 

3. Aus den §§ 3,4,6,7,8,9,11 und 13 wird das Wort „Stepenitztal“ gestrichen. Die neue Gemeinde wird dort nur noch als „neue Gemeinde“ bezeichnet.

 

4. In § 3 Abs. 2 wird nach dem Wort „Umschrift“ in Klammern das Wort „vorläufig“ ergänzt.

 

5. In § 6 wird die Gemeinde Bernstorf mit ihren Ortsteilen gestrichen.

 

6. In § 8 Abs. 1, Satz 2 wird vor dem Wort „Gemeinde“ das Wort „neue“ eingefügt.

 

7. § 9 erhält einen neuen Abs. 2 mit folgendem Wortlaut: „Die Vertrag schließenden Parteien sind sich darüber einig, dass in der ersten Wahlperiode nach der Neuwahl (2014 bis 2019) die Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretung gemäß § 60 Abs.4, Satz 2 LKWG M-V um vier erhöht werden soll“.

 

8. § 9 Abs. 2 wird § 9 Abs. 3 und erfährt folgende Änderungen:

a) In Satz 1 wird eingefügt: „der neuen Gemeinde ein Wahlbereich und“ sowie

b) In Satz 2 die Streichung der Worte „Die 5 Wahlbezirke bleiben“ unter Einfügen folgenden Wortlauts: „Diese Entschei8dung bleibt bei allen folgenden Gemeindewahlen bestehen“.

 

9. § 9 erhält einen neuen Abs. 4 mit folgendem Wortlaut: „Die Vertragsparteien übertragen gemäß § 1 Abs. 2, Satz 2 Landes- und Kommunalwahlordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und des Gemeindewahlausschusses für die neue Gemeinde auf das Amt Grevesmühlen Land“.

 

10. In § 13 Abs. 1 wird eingefügt:

a) In Satz 3 nach dem Wort „Ortswehrführers“ folgender Wortlaut: „im Ehrenbeamtenverhältnis gemäß § 12 Abs. 1, Sätze 3 und 4 Brandschutzgesetz (BrSchG)“ und

b) In Satz 4 nach dem Wort „Die“ das Wort „neue“ und nach dem Wort „sodann“ die Worte „innerhalb eines Jahres“.

 

11. In § 13 Abs. 2 wird  „Entschädigungsverordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (EntschVO M-V)“ gestrichen und ersetzt durch folgenden Wortlaut. „Verordnung über die Entschädigung von Funktionsinhabern der Freiwilligen Feuerwehren (FFwEntschVO M-V)“.

 

12. In § 18 wird „Wirkung des Datums der nächsten allgemeinen Gemeindewahl“ gestrichen und wie folgt ersetzt: „Ablauf des Tages vor der Kommunalwahl im Jahr 2014“. Dazu wird folgender Wortlaut gestrichen. „und das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern“.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 8

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1090&TOLFDNR=13999&selfaction=print