17.09.2012 - 5 Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplane...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1) Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:  siehe Anlage.

    Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2) Die Gemeinde stellt fest, dass während der öffentlichen Auslegung von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

 

3) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

4) Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) einschließlich aller rechtskräftigen Änderungen beschließt die Gemeindevertretung die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 mit der Gebietsbezeichnung "Gägelow-Mitte", umfassend die umfassend die Flurstücke 232, 233, 249 und 258 (teilw.) der Flur 1, Gemarkung Gägelow mit einer Größe von rund 1.860 m², als Satzung.

 

5) Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird gebilligt.

 

6) Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 6. Änderung               des Bebauungsplanes Nr. 5 gemäß § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen: 6

Nein- Stimmen:0

Enthaltungen:0

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1059&TOLFDNR=13274&selfaction=print