27.09.2012 - 6 Bestätigung der Eilentscheidung des Bürgermeist...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Sachverhalt:

Aufgrund der Dringlichkeit musste ich am 21.06.2012 von meinem Recht der Eilentscheidung nach § 39 (3) KV M-V Gebrauch machen.

 

Gemäß Hauptsatzung § 5 (2), Ziffer 2. entscheidet der Bürgermeister bei außerplanmäßigen Auszahlungen bis zu einer Wertgrenze von 2.000 Euro. Daher bedarf dieser Eilentscheid eines Beschlusses der Gemeindevertretung.

weitere Erläuterungen zum Sachverhalt lt. Anlage (Eilentscheidung vom 21.06.2012)

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Eilentscheidung des rgermeisters zur außerplanmäßigen Auszahlung für die anteilige Rückzahlung der Sonderbedarfszuweisung in Höhe von 5.297,00 Euro für den 1. BA der Vorflutleitung M14/M20 in dem Produktsachkonto 55201.2331-005S zu genehmigen.

Die Deckung ist aus dem Konto 61101.4013 (Gewerbesteuer) möglich, da die bisherigen Einzahlungen den Planansatz in Höhe von 11.270,18 Euro überschreiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage

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