21.08.2012 - 8 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Hauptausschuss folgt dem Änderungsantrag des Bauausschusses.

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Beschluss:

1.      Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen behandelt die zum Vorentwurf eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 1 BauGB). Es ergeben sich Stellungnahmen und Anregungen, die

-            zu berücksichtigen sind,

-            teilweise zu berücksichtigen sind,

-            nicht zu berücksichtigen sind.

Die tabellarische Zusammenstellung der Abwägungsergebnisse ist Bestandteil des Beschlusses

2.      Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der B 105 auf dem ehemaligen Ex-Rohr-Gelände begrenzt

-          im Norden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen/Weihnachtsbaumschonung,

-          im Osten durch Flächen für die Landwirtschaft,

-          im Süden durch die Stadtgrenze nach Börzow und Wald,

-          im Westen durch die Stadtgrenze nach Börzow und landwirtschaftlich genutzte Flächen

und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

3.      Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

4.      In der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht innerhalb der öffentlichen Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Grevesmühlen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage