25.06.2012 - 7 Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mallentin
- Datum:
- Mo., 25.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Cornelia Werner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Prien bemerkt, dass hier ein öffentlich-rechtlicher Vertrag von Vorteil wäre und somit auch der Beschluss einer Änderungssatzung möglich wäre. Dazu jedoch ist die Erstellung von Gebührenbescheiden notwendig. Bei Beschlussfassung entsprechend der Vorlage kann es schnell zu Gerichtsstreitigkeiten kommen.
Frau Scheiderer erklärt, dass eine notwendige fundierte Kalkulation derzeit aufgrund der Doppik nicht erstellt werden kann, möglich wäre lediglich eine auf Erfahrungswerten beruhende Kalkulation.
Frau Prien bittet darum, dass bei Vorliegen einer Bilanz die Benutzungssatzung wieder auf öffentlich-rechtliche "Füsse" gestellt wird.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Mallentin hat am 19.06.2000 eine Benutzungssatzung sowie eine dazugehörige Gebührensatzung für das Gemeindezentrum Mallentin beschlossen. Die Satzungen werden als Anlage beigefügt.
Tatsächlich wurden die beiden Satzungen nicht angewendet, da die Nutzung des Gemeindezentrums über privatrechtliche Mietverträge vergeben wurde, in denen eine Mietzahlung (in Höhe der Benutzungsgebühr) vereinbart war.
Am 07.05.2012 hat die Gemeindevertretung die Erhöhung der Miete beschlossen, mit der Anmerkung Änderungssatzungen zur nächsten Gemeindevertretung vorzubereiten.
Grundsätzlich muss hier gesagt werden, dass die Gemeinde die Nutzung des Gemeindezentrums entweder öffentlich-rechtlich auf Grundlage einer Satzung oder privatrechtlich auf der Grundlage eines Mietvertrages vergeben kann.
Eine Vermischung wie bislang Satzung+Mietvertrag ist rechtlich nicht zulässig und daher angreifbar.
Eine Änderung der bestehenden Satzungen auf die neu beschlossenen Sätze wie gewünscht ist nicht möglich. Soll der Gebührensatz aus der Satzung vom 19.06.2000 angepasst werden, setzt dies eine genau festgeschriebene Gebührenkalkulation entsprechend der Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes voraus. Diese Kalkulation ist Bestandteil der Gebührensatzung und muss bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Eine Vermietung des Gemeindezentrums -wie bisher ist- möglich und wird auch in anderen Gemeinden praktiziert. In diesem Fall müssen die Benutzungs- sowie die Benutzungsgebührensatzung aufgehoben werden, um die Vermischung von Privatrecht und öffentlichem Recht zu beenden.
Das Gemeindezentrum könnte danach weiter zu den am 07.05.12 beschlossenen Sätzen vermietet werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die ersatzlose Aufhebung der Satzung der Gemeinde Mallentin über die Benutzung des Gemeindezentrums Mallentin vom 19.06.2000 und der Gebührensatzung der Gemeinde Mallentin über die Benutzung des Gemeindezentrum Mallentin vom 19.06.2000.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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275,5 kB
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