20.11.2008 - 7 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 20.11.2008
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Mahnel erläutert, warum das Genehmigungsverfahren für die Teilbereiche 2 und 3 bisher nicht zum Abschluss gebracht werden konnte.
Herr Mahnel empfiehlt - entgegen der eingereichten Beschlussvorlage - keine Genehmigung für den Teilbereich 3 (Sommerrodelbahn) zu beantragen, da ein aufwendiges TÖB-Verfahren erforderlich wäre.
Der Bauausschuss folgt der Empfehlung und fasst folgenden Beschluss:
Beschluss:
- Die vorgenommene Abwägung durch die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen vom 06.02.2007 zur Behandlung der Stellungnahmen wird bestätigt. Zusätzlich werden die Ausführungen aus dem Beteiligungsverfahren zur Aufstellung des Landschaftsplanes für den Teilbereich 2 ergänzt. Für den Teilbereich 2 werden die Zielsetzungen unter Berücksichtigung des Beteiligungsverfahrens der Behörden an der Aufstellung des Landschaftsplanes (insbesondere Umweltbehörden) bestätigt.
- Das Bauamt der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis der Abwägung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für den Teilbereich 2 unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Von Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht.
- Die nicht berücksichtigen Anregungen sind bei Vorlage über die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für den Teilbereich 2 zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Abwägung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für den Teilbereich 2 wird von der Stadtvertretung wie oben dargestellt beschlossen (Abwägungsbeschluss für den Teilbereich 2)
- Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 2 unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Verfahren des Landschaftsplanes der Stadt Grevesmühlen.
- Die Begründung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen, ergänzt für den Teilbereich 2, wird gebilligt.
- Das Bauamt der Stadt Grevesmühlen wird beauftragt die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Grevesmühlen für den Teilbereich 2 zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist dann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 2 mit Begründung während der Dienststunden eingesehen werden kann und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.