20.11.2008 - 6 Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt augrund des § 10 BauGB die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest als Satzung.
  2. Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest unmittelbar nach Schaffung der Voraussetzungen (nach Genehmigung oder nach Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes) vorzunehmen. Dabei ist in der Bekanntmachung anzugeben, wo die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 der Stadt Grevesmühlen für das Industrie- und Gewerbegebiet Grevesmühlen Nordwest mit Begründung, Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden für jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               7

Nein- Stimmen:              0             

Enthaltungen:              0