31.05.2012 - 4 Informationen zur neuen Kommunalverfassung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Leiterin des Hauptamtes der Stadtverwaltung, Frau Scheiderer, erläutert anhand einer Präsentation die wichtigsten Veränderungen der neuen Kommunalverfassung. Diese betreffen u. a.

-          § 5 Satzungsrecht/Hauptsatzung

-          Stärkung der Mitwirkungsrechte der Einwohner in den §§ 16, 17, 20

-          Fraktionsmindeststärke § 23 Abs. 5

-          Unvereinbarkeit von Amt und Mandat, § 25

-          Konstituierung der Gemeindevertretung, § 28

-          Sitzung der Gemeindevertretung, § 29

-          Haushaltssicherungskonzept, § 31

-          Verhältniswahlen, § 32

-          Akteneinsichtsrecht, § 34

-          Finanzausschuss, § 36

-          Ausbau der Ortsteilverfassung § 42, 42a

-          Spenden/Schenkungen, § 44

-          Langfristige Verpflichtungen, § 55a

-          Veräußerung von Vermögen, § 56

-          Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden, §§ 68 ff.

 

Ebenso werden die Anwesenden über die gestärkten Rechte der Aufsichtsbehörden, §§ 80, 81 und die geänderte Zusammensetzung des Amtsausschusses, § 132 informiert.

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