02.02.2026 - 11 Anfragen und Sonstiges

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Wortprotokoll

Herr Holter spricht das Thema Winterdienst in Hamberge an. Es hat sich hinter dem Wendehammer eine Eisfläche gebildet hier muss geschoben werden. Weiterhin fragt Herr Holter, ob es noch Schneezäune gibt die der Stadt zur Verfügung stehen.

 

Herr Prahler antwortet, dass vorrangig der Busverkehr geschützt und wie er bereits sagte, nicht zu viel Salz gestreut werden soll. Die wenigen Schneezäune die die Stadt Grevesmühlen besitzt, sind seiner Kenntnis nach alle in Benutzung.

 

Herr Holter sagt, dass es Gerüchte gibt, dass der Druck des Wasserbehälters in Hamberge nicht ausreichen soll. Ist an diesem Gerücht etwas dran?

 

Herr Prahler antwortet, dass diese Anfrage an den Zweckverband Grevesmühlen weitergeleitet wird.

 

Herr Hebestreit spricht die Parkstraße an. Ist hier eine Temporeduzierung auf 30 km/h möglich? Alternativ würde vielleicht auch das Aufstellen der mobilen Geschwindigkeitsanzeige helfen.

 

Herr Prahler sagt, dass sich dies im bereits gefassten Grundsatzbeschluss angeschaut wird. Die Sachlage wird geprüft und im nächsten Umweltausschuss besprochen.

 

Herr Gehrke spricht das Thema Silvester und Feuerwerk an. Gibt es Überlegungen Verbotszonen einzurichten?

 

Herr Prahler gibt zu bedenken, dass die Zuständigkeit hier beim Landkreis Nordwestmecklenburg liegt. Er sichert zu, dieses Thema in der Ordnungsamtsleiter-Runde anzusprechen. Es gibt ja z.B. Schutzzonen für Reetgedeckte Häuser.

 

Herr Holter greift das Thema Verbotszonen für Feuerwerk aus. Er möchte wissen, ob das Ordnungsamt im Einsatz war.

 

Frau Burmeister erinnert an die Aussage von Herrn Prahler. Die Zuständigkeit liegt nicht bei der Stadt Grevesmühlen.

 

Herr Gehrke spricht einen Findling auf einem Gehweg im Mühlenblick an. Dieser wurde zwischen die Hausnummer 10 und 12 gelegt und mittlerweile weiß angesprüht. Warum wurde dieser dort hingelegt?

 

Herr Prahler antwortet, dass dieser aufgrund von illegaler Müllentsorgung dort hingelegt wurde, da einige Personen den Gehweg mit Fahrzeugen befahren haben, da dieser auch zur Gartenanlage am Mühlenblick führt.

 

Herr Holter spricht das Thema Plakatierung. Wäre es nicht sinnvoll das freie plakatieren nur in bestimmten Gebieten zu erlauben? An festen Standorten wie Bauzäunen z.B.? Vielleicht wären dann auch mehr als 50 Doppelplakate gestattet.

 

Frau Burmeister und Frau Strübing antworten, dass es eine Sondernutzungssatzung gibt. Die Nutzung von Bauzäunen ist schwer umsetzbar. Die Gemeinde Gägelow ist da ein gutes Beispiel.

 

Herr Zachey sagt, dass falls die Gesetze vom Landkreis kommen, diese dann auch von diesem umgesetzt werden müssen.

 

Herr Holter erzählt, dass sich die AfD zur letzten Bundestagswahl ungerecht behandelt gefühlt habe, da es einige Parteien gab, welche mehr als 50 Doppelplakate aufgehängt haben. Mit diesem Umstand wurde seiner Meinung nach nicht korrekt umgegangen.

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