29.01.2026 - 6 Grundsatzbeschluss über die Umbenennung von Str...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Grundsatzbeschluss: Die Stadtvertretung beschließt die Umbenennung der doppelt vorkommenden Straßennamen, insbesondere die „Dorfstraßen“ in den Ortsteilen von Grevesmühlen sowie eine damit einhergehende Neusortierung der Hausnummern (soweit erforderlich).

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  •     davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Zur Vorbeugung der Verwechslungsgefahr darf in einer Gemeinde (Stadt Grevesmühlen) jeder Straßenname nur einmal vorkommen.

Es ist daher erforderlich, die mehrmals im Gemeindegebiet vorhandenen Straßennamen, insbesondere hier die Dorfstraßen, umzubenennen.

Gundlage für die wiederholte Beschlussfassung ist das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern. Eine Umbenennung der Dorfstraßen aus dem Jahre 2019/2020 wurde damals abgelehnt.

 

In folgenden Ortsteilen ist eine „Dorfstraße“ bis dato noch vorhanden:

Barendorf, Büttlingen, Degtow, Drei Linden, Grenzhausen, Hamberge,

Hoikendorf, Neu Degtow, Poischow, Questin, Santow, Wotenitz

(Everstorf hat keine Dorfstraße)

 

Da die Namensgebung von Straßen eine ordnungsrechtliche Aufgabe ist, obliegt sie den Gemeinden. Sie dient im Interesse der Allgemeinheit der erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, Post, Feuerwehr und den Rettungsdienst. Maßgeblicher Zweck ist nicht erst die Abwehr konkreter Gefahren, sondern bereits die Vermeidung von Orientierungsschwächen und Verwechslungen.

Es wird um Namensvorschläge seitens der Stadtvertreter gebeten. Detaillierte Beschlussvorlagen sollen dann alsbald für jeden Ortsteil nacheinander erarbeitet werden.

Diskussion Bauauschuss:

Es herrscht im Allgemeinen Unsicherheit, ob eine Umbenennung der Dorfstraßen die Zustellung der Post in einigen Grevesmühlen und den Ortsteilen „sicherer“ machen würde.

Herr Baetke spricht sich gegen einen Grundsatzbeschluss aus.

Herr Holter merkt an, dass bei der Findung der neuen Straßennamen und bei der Durchführung der Straßenumbenennung die Einwohner der jeweiligen Ortsteile beteiligt werden sollten.

Er informiert auch, dass bei Briefen von Behörden oft nur Dorfstraße, 23936 Grevesmühlen (ohne Nennung des Ortsteiles) als Adresskopf angedruckt wird.

Herr Krohn spricht sich für Vorschläge der neuen Straßennamen aus dem Bereich Kultur- und Archivwesen aus.

Nach kurzer Besprechung wird sich für den Grundsatzbeschluss zur Straßenumbenennung ausgesprochen.

Der Bauausschuss empfiehlt die Beschlussvorlage der Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis:

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001226&TOLFDNR=1025546&selfaction=print