25.09.2025 - 6 Interkommunaler Großgewerbestandort Upahl/Greve...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Do., 25.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Regine Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen als Erschließer hat mit Vertrag vom 16.01.2023 eine Vereinbarung zur äußeren Erschließung mit dem ZVG geschlossen. Dieser beinhaltet die Regelung der Leistungsphase 1 - 4.
Aufgrund der schnellstmöglichen Ansiedlung eines potentiellen Investors plant die Stadt die Umsetzung der Teilerschließung im B-Plan Nr. 49 der Stadt Grevesmühlen für 2026. Parallel hat die Trägerbeteiligung für die äußere Erschließung ergeben, dass die notwendige Bahnquerung aus Kostengründen im Jahr 2025 durchgeführt werden sollte. Auch erfolgt noch 2025 die Erschließung vom B-Plan West I, in dem die Abwasserleitung für den Großgewerbestandort verlegt werden muss.
Diese Maßnahmen sind beiden B-Plänen des Großgewerbestandortes zugeordnet. Die voraussichtlichen Kosten betragen 944.715,91 €. Die Aufteilung der Kosten erfolgt gemäß Kooperationsvereinbarung 22 % Upahl (ca. 207.837 €) und 78 % Grevesmühlen (ca. 736.878 €). Die Kosten sind in den jeweiligen Haushalten der Jahre 2025 und 2026 enthalten.
Der Nachtrag zum Erschließungsvertrag ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt. Gemäß Kooperationsvereinbarung ist nur die Stadt Grevesmühlen Vertragspartner des ZVG.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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9,9 MB
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