25.09.2025 - 7 Beschluss zum Großgewerbestandort Upahl/ Greves...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Prahler erläutert die Beschlussvorlage. In dieser Vereinbarung wird die Herstellung Schmutz-, Trink- und Regenwasserleitung und die Übertragung an den Zweckverband Grevesmühlen geregelt.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, den Erschließungsvertrag mit dem Zweckverband Grevesmühlen abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

22

  • davon anwesend:

15

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

2

Enthaltungen:

4

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen als Erschließer beabsichtigt die Grundstücke des Geltungsbereiches des B-Plan Nr. 49 der Stadt Grevesmühlen  trink- und abwassertechnisch innerhalb des B-Plan Gebietes zu erschließen. 

Zur Regelung der Durchführung der baulichen Maßnahmen, zur späteren Übertragung an den ZVG sowie zur Regelung des fälligen Beitrages an den ZVG muss ein Erschließungsvertrag mit dem Zweckverband Grevesmühlen abgeschlossen werden. Dieser ist als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Der demnach bei Erschließung entstehende Beitrag wird nur für den sogenannten Klärwerksanteil (27%) fällig werden und beträgt ca. 360.000 €. Die Kosten sind im Haushalt der Stadt Grevesmühlen enthalten, da sich der Beitrag nur auf den B-Plan Nr. 49 der Stadt Grevesmühlen bezieht, ergibt sich aktuell keine Kostenbeteilung der Gemeinde Upahl.

 

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Anlagen zur Vorlage