26.05.2025 - 7 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 26.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Lenschow erläutert den Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026. Der vorliegende Entwurf ist das Resultat Beratung in der gemeinsamen Sitzung von Finanz- und Hauptausschuss zum Haushaltsentwurf am 28.04.2025.
Ergebnishaushalt:
Das voraussichtliche Jahresergebnis beträgt in 2025 - 2 Mio. Euro und in 2026 - 2,7 Mio. Euro. Die Gründe dafür liegen in den gestiegenen Personalaufwendungen aufgrund der aktuellen Tarifverhandlungen, höhere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen vor allem durch die gestiegenen Preise, höhere Abschreibungen aufgrund der Neuinvestitionen, höhere Zuschüsse für Kita und eine um 782 T€ gestiegene Kreisumlage. Dem gegenüber stehen Mehrerträge von lediglich 890 Tsd. Euro, die nicht ausreichend sind, den Haushalt der Stadt Grevesmühlen jahresbezogen auszugleichen. Eine Rücklagenentnahme wurde in Höhe von 282.700 Euro eingeplant. Nach Vorlage aller Jahresabschlüsse ist voraussichtlich ein positiver Ergebnisvortrag von rund 6,8 Mio. Euro vorhanden. Damit ist in beiden Haushaltsjahren und in den Finanzplanjahren der Haushaltsausgleich im Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von Vorträgen gegeben.
Finanzhaushalt:
Auch der Finanzhaushalt kann ebenso unter Berücksichtigung von Vorträgen aus den Vorjahren ausgeglichen werden. Zur Absicherung der geplanten Investitionsvorhaben
werden 2025 Kreditaufnahmen von jeweils 4.500.000 EUR aus den Kreditgenehmigungen der Jahre 2023 und 2024 getätigt, sowie die Aufnahme von Darlehen in Höhe von 10.497.000 Euro.
Zudem wird die Bausparsumme von 2.500.000 Euro Ende 2025 zuteilungsreif.
Große Herausforderungen ergeben sich aus dem hohen Investitionsniveau. Die größten Investitionen in den beiden kommenden Haushaltsjahren sind der Neubau des Schulcampus im Rahmen des Städtebaulichen Sondervermögens „Ploggenseering“, die Erschließung von diversen B-Plänen für Wohnen oder Gewerbe, umfangreiche Straßenbaumaßnahmen, der Interkommunale Großgewerbestandort, die Erneuerung der Ausstattung der Feuerwehr, der Abschluss der Baumaßnahme für den Bauhof, die touristische Erschließung der Großsteingräber und die Neugestaltung der Sportanlage Am Tannenberg.
Eine Finanzierung gelingt nur, wenn für die anstehenden Bauabschnitte Fördermittel in Größenordnungen eingeworben werden können. Der verbleibende Eigenanteil ist durch Aufnahme von Investitionskrediten zu finanzieren. Deren Tilgung wird über Jahre den finanziellen Spielraum der Stadt Grevesmühlen bestimmen.
Insbesondere die Entwicklung des Zinsniveaus auf dem Kreditmarkt birgt einige Unsicherheiten für den städtischen Haushalt.
Es ist absehbar, dass sich mit den mittel- und langfristigen Folgen der aktuellen wirtschaftlichen Krise weitere finanzielle Einschnitte ergeben werden, beispielsweise gestiegene Kosten für Unterhaltung, Bewirtschaftung und Investitionen.
Auch die absehbaren erheblichen Steigerungen der Bezüge und Gehälter bringen erhebliche Belastungen für die kommunalen Haushalte mit sich.
Demgegenüber ist zu erwarten, dass sich die Einnahmesituation der Haushalte nicht verbessern wird.
Zusätzliche Zahlungen aus dem Finanzausgleich in einer Höhe, die dem Inflationsniveau entsprechen, sind aktuell nicht zu erwarten. Verwaltung und Stadtvertretung werden sich im Laufe des Jahres über zusätzliche Einsparpotentiale und Ausschöpfung von Einnahmemöglichkeiten wie Steuererhöhungen sowie Anpassungen von Gebühren, Mieten und Pachten verständigen müssen.
Herr Baetke stellt im Namen der SPD Fraktion einen Änderungsantrag zum vorgelegten Haushaltsentwurf. Mittel aus dem Teilhaushalt 3 -54101012 Sanierung Gehwege Stadtgebiet und Ortsteile – sollen für den Bau einer öffentlichen Toilette verwendet werden.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2025/2026.
Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2025/2026 zuzustimmen.
Sachverhalt:
Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2025/2026 aufgestellt.
Eine Vorberatungen zum Haushaltsentwurf fand in einer gemeinsamen Sitzung von Finanz- und Hauptausschuss am 28.04.2025 statt. Die Ergebnisse dieser Beratung sind in den anliegenden Haushaltsplan eingeflossen.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.
Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,5 MB
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