06.03.2025 - 4 Informationen zur Ordnungsverfügung

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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde Upahl von der Verwaltungsgemeinschaft Stadt Grevesmühlen und Amt Grevesmühlen Land eine Ordnungsverfügung zur Entfernung der Protestschilder in Upahl erhalten hat. Diese Schilder sollen laut Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern bis zum 12.03.2025 abgebaut werden.

Er erinnert daran, mehrfach den Hinweis gegeben zu haben, dass diese Schilder bislang nur geduldet wurden. Sobald eine Prüfung ergeben sollte, dass die Protestschilder keine rechtliche Handhabe haben, müssen sie abgebaut werden. Dies ist nun eingetroffen.

Als Lösungsansatz ist angedacht eine Sondernutzungssatzung auf den Weg zu bringen. Darin wird geregelt, wo und in welchen Ortsteilen Flächen zur Verfügung gestellt werden, um Schilder und Wahlplakate aufzustellen.

 

Frau Frahm teilt mit, sie habe bei einem Telefonat mit dem Straßenbauamt in Erfahrung gebracht, man könne einen Antrag zur Errichtung von Schildern stellen, diese dürfen aber nicht größer als 1qm² sein.

 

Der Bürgermeister erklärt erneut den Sachverhalt. Laut Bebauungsplan Nr. 1 handelt es sich um einen Schutzbereich, der von Baukörpern freizuhalten ist. In einem Abstand von 20 Metern zu einer Landstraße dürfen keine Schilder aufgestellt werden.

Zur nächsten Gemeindevertretersitzung im April gibt es voraussichtlich die ersten Entwürfe zur neuen Sondernutzungssatzung, um diese schnellstmöglich auf den Weg zu bringen. Nach erfolgreicher Prüfung der Kommunalaufsicht könne diese Sondernutzungssatzung in Kraft treten.

 

Ein Bürger fragt nach, wo man diese Gesetze nachlesen kann.

 

Im Internet unter dem Stichwort „Straßen-und Wegegesetzes M-V“, antwortet der Bürgermeister.

 

Der Wall auf dem die Schilder stehen, merkt ein anderer Bürger an, sollte laut Bebauungsplan mit Sträuchern begrünt werden. Dies sei bis jetzt noch nicht geschehen.

 

Der Bürgermeister antwortet, er wird dies prüfen lassen.

 

Herr Achilles fragt nach, warum sich das Amt Grevesmühlen –Land einschaltet, wo doch der Landkreis zuständig ist.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass in erster Linie das Amt Grevesmühlen-Land für die Gemeinden zuständig sei und somit auch die Ordnungsbehörde der Gemeinden ist.

 

Herr Voß erinnert bei der Diskussion daran, dass der Gemeinde nun mal eine Ordnungsverfügung vorliege, welcher man nachkommen sollte, um das hohe Bußgeld einzusparen. Er schlägt vor, die Schilder rechtzeitig entfernen zu lassen. Die genauen Voraussetzungen zum Aufstellen von Schildern werden dann in der vom Bürgermeister vorgeschlagenen Sondernutzungssatzung festgehalten, um eine rechtsverbindliche Satzung zu haben, mit der man arbeiten kann.

 

Frau Frahm ist der Meinung, dass auch alle anderen Schilder in der Ortschaft geprüft werden sollen.

 

Eine Bürgerin stimmt dem zu, denn es könne nicht mit zweierlei Maß gemessen werden!

 

Es entsteht eine rege Diskussion zur Thematik.

 

Der Bürgermeister erklärt wieder die Idee der Sondernutzungssatzung.

 

Ein Bürger fragt nach, wie lange die Umsetzung dieser Sondernutzungssatzung dauert.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass zuerst ein Entwurf erstellt wird, um darüber zu beraten. In einer nächsten Sitzung könne dann ein Beschluss dazu gefasst werden. Danach erfolgt eine Prüfung der Kommunalaufsicht. Das braucht alles seine Zeit. Nach Einschätzung des Bürgermeisters kann es in diesem Jahr zu einem Ergebnis kommen.

 

Eine Bürgerin erkundigt sich, wo man die Schilder einlagern könne.

 

Herr Krieger berichtet, dass bereits vorab geklärt wurde, wo die Schilder untergebracht werden. Er bitte um Mithilfe der Bürger bei der Entfernung der Schilder.

 

Herr Achilles gibt zur Kenntnis, dass sich die Fläche am Gewerbegebiet anders rechtlich darstellt, wie der Wall. Es wurde doch schon einmal überlegt, die Schilder dort, in der Nähe des Trafohäuschens aufzustellen.

 

Der Bürgermeister erläutert erneut, es wäre besser, alles im Rahmen der Sondernutzungssatzung rechtlich sicher abzuklären.

 

Herr Krieger stimmt dem zu, meint aber, man solle nicht bis zur nächsten Sitzung im April damit warten, sondern so schnell wie möglich handeln.

 

Herr Reimann merkt an, man müsse der Verwaltung schon die nötige Zeit lassen, denn in 4 Wochen eine Sondernutzugssatzung umzusetzen, sei sportlich.

 

 

Der Bürgermeister fasst zusammen:

  • die Schilder werden bis zum 12.03.2025 von denjenigen entfernt, die sie dort aufgestellt haben.
  • Die Sondernutzungssatzung wird schnellstmöglich auf den Weg gebracht.

 

 

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