15.04.2025 - 6 Abschluss einer Vereinbarung über Sonderleistun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Di., 15.04.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Regine Wagner
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Abstimmungsergebnis der Stadtvertretung Grevesmühlen:
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Gesetzl. Anzahl der Vertreter: |
22 |
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17 |
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Ja-Stimmen: |
11 |
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Nein-Stimmen: |
0 |
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Enthaltungen: |
6 |
Abstimmungsergebnis der Gemeindevertretung Upahl:
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Gesetzl. Anzahl der Vertreter: |
13 |
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11 |
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Ja-Stimmen: |
6 |
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Nein-Stimmen: |
4 |
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Enthaltungen: |
1 |
Sachverhalt:
Die WFG NWM erbringt für alle Gemeinden des Landkreises Nordwestmecklenburg Grundleistungen der Wirtschaftsförderung, welche über die Kreisumlage finanziert werden. Darüber hinaus erbringt die WFG NWM entgeltliche Sonderleistungen für interessierte Gemeinden sowie öffentliche Unternehmen. Diese Sonderleistungen können die Entwicklung von Vermarktungs- und Vertriebskonzepten und/oder die Sondervermarktung von Gewerbeflächen (in Zusammenarbeit mit Dienstleistenden) betreffen. Die Stadt Grevesmühlen beabsichtigt, die WFG NWM mit der Erbringung bestimmter Sonderleistungen zu beauftragen. Der hierzu geschlossene Vertrag ist als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.
Die geplanten Aufwendungen aus diesem Vertrag belaufen sich auf voraussichtlich jährlich ca. 10.000 €, maximal aber auf 17.000 €, welche für beide B-Pläne gelten und dementsprechend gemäß Kooperationsvereinbarung auf beide Kommunen aufgeteilt wird.
Umfang mit Inhalt der Leistungen, die über diese Vereibarung abgegolten werden sollen, ergeben sich aus dem beiliegenden Vertrag.
Der Vertrag basiert auf Musterformulierungen die der Landkreis als Gesellschafter der WFG vorgegeben hat.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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126,1 kB
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