11.12.2025 - 12 Beschluss über die Fortführung des Klagefahrens...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, das Klageverfahren zur Aufhebung der Baugenehmigung vom 17.03.2023 zur Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Containerbauweise nicht fortzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  •     davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Die Gemende Upahl wehrte sich seit Februar 2023 gegen die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft in Containerbauweise im Gewerbegebiet "An der Silberkuhle". Nach einem anfangs vor dem Verwaltungsgericht Schwerin erreichten Baustopp, weil der Landkreis Nordwestmecklenburg das Vorhaben ohne Baugenehmigung umsetzen wollte, erließ dieser am 17. Juli 2023 die zur Errichtung der Gemeinschaftsunterkunft erforderliche Baugenehmigung. Dagegen legte die Gemeinde Upahl am 18. Juli 2023 Widerspruch ein. Parallel dazu versuchte sie in einem Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes den Fortgang der Baumaßnahme abzuwenden, war damit aber weder im Antragsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Schwerin noch im Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald erfolgreich.

Gegen den Widerspruchsbescheid vom 25.04.2024 legte die Gemeinde sodann am 17. Mai 2024 Klage vor dem Verwaltungsgericht Schwerin ein, die noch immer anhängig ist. Mit Schreiben vom 11.11.2025 fragt nun das Verwaltungsgericht Schwerin an, ob die Klage trotz des Ablaufs des Geltungszeitraums der Baugehmiguing aufrechterhalten werden soll.

Die Überprüfung der Baugenehmigung in der Hauptsache ist laut Auskunft von Herrn Rechtsanwalt Dr. Groteloh nach Erledigung des Verwaltungsakts im Rahmen einer Feststellungsklage noch möglich. Allerdings sei in der Verfolgung dieses Hauptsacheverfahrens damit zu rechnen, dass sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht ihre bereits in den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geäußerte Auffassung beibehalten, so dass am Ende eine Klärung beim Bundesverwaltungsgericht anzustreben wäre. Ob ein derart langjähriges Hauptsacheverfahren infolge der faktischen Erledigung (Leerzug und Rückbau der Gemeinschaftsunterkunft) noch geführt werden soll, um ein abschließendes Urteil zur Rechtmäßigkeit der im Jahr 2023 durch den Landkreis Nordwestmecklenburg erteilten Baugenehmigung zu erhalten, obliegt nun der der Entscheidung der Gemeindevertretung.