10.04.2025 - 9 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „An der S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Mahnel vom Planungsbüro Mahnel spricht erklärend zum Sachverhalt.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl beschließt die Satzung über eine erneute Veränderungssperre für den Geltungsbereich der in Aufstellung befindlichen 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „An der Silberkuhle“.

 

2. Die Satzung über die erneute Veränderungssperre ist auszufertigen und bekannt zu machen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

13

  • davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

Reduzieren

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl hat den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 am 22.03.2023 gefasst. Zur Sicherung ihrer Planungsziele hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl eine Satzung über eine Veränderungssperre erlassen Die Satzung über eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB wurde in der Ostseezeitung am 28.03 2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Gemeinde Upahl hat die 1. Verlängerung der Veränderungssperre nicht fristgerecht beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht.

Das Sicherungsbedürfnis besteht fort und die Sicherung der Planungsziele soll über den Erlass einer erneuten Veränderungssperre erfolgen. Die eingetretene faktische Sperrwirkung der Veränderungssperre wird berücksichtigt. Die Satzung über die erneute Veränderungssperre soll nunmehr gemäß § 17 Abs. 3 BauGB für ein Jahr beschlossen werden, was einer Sperrwirkung von drei Jahren gleichkommt.

 

Eine hinreichende Konkretisierung der planerischen Zielsetzungen liegt vor. Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 den Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „An der Silberkuhle" gefasst und die Planunterlagen für die Veröffentlichung bestimmt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage