01.12.2025 - 27 Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekann...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Öffentlichkeit wird wiederhergestellt. Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben:

 

Zu Tagesordnungspunkt 21

befristete Niederschlagung von Gewerbesteuern für die Jahre 2017-2023

(VO/12SV/2025-2310)

Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt die befristete Niederschlagung der Gewerbesteuern und Nachzahlungszinsen für die Jahre 2017 - 2023 und der entstandenen Kosten in Höhe von insgesamt 59.979,60 € für die Personennummer 12.00019675 bis zum 31.12.2028. Weiterhin beschließt die Stadtvertretung die unbefristete Niederschlagung der nach Abschluss des Insolvenzverfahrens noch offenen und uneinbringlichen Gesamtforderung.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 16  Nein-Stimmen: 3  Enthaltungen: 1

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 22

Kauf der Flurstücke 17 Flur 12, 329 Flur 13, 215 und 203 Flur 15, alle Gemarkung Grevesmühlen (VO/12SV/2025-2314)

 

Beschluss:

Die Stadtvertreter beschließen den Kauf der Flurstücke 17, Flur 12, 329, Flur 13, 215 und 203, Flur 15 zum Preis von 63.619,10 €. Die Kosten der Vertragsdurchführung trägt die Stadt als Käufer.

Die Ackerflächen sind zum Preis von 7,90 €/Bodenpunkt/ha anzubieten.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 20  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 23

Erwerb des Flurstücks 260/12, Flur 4, Gemarkung Grevesmühlen (VO/12SV/2025-2327)

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt den Ankauf des Flurstücks 260/12, Flur 4, Gemarkung Grevesmühlen zum Preis von 120.000 Euro. Zusätzlich zum Kaufpreis ist eine Entschädigung in Höhe von 36.000 Euro zu zahlen. Das Grundstück ist frei von Lasten in Abteilung III des Grundbuchs zu übergeben. Im Übrigen wird es gekauft wie es steht und liegt. Die Stadt zahlt alle üblich mit dem Kauf anfallenden Kosten.

Einer unentgeltlichen Weiternutzung bis Ende 2029 wird zugestimmt.

Der Beschluss VO/12SV/2023-1941 zur Zahlung einer Geldentschädigung im Umlegungsverfahren ist gegenstandslos geworden und wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 1

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 24

Erwerb des Flurstücks 260/15, Flur 4, Gemarkung Grevesmühlen (VO/12SV/2025-2332)

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt den Ankauf des Flurstücks 260/15, Flur 4, Gemarkung Grevesmühlen zum Preis von 125.000 Euro. Das Grundstück ist frei von Lasten in Abteilung III des Grundbuchs zu übergeben. Im Übrigen wird es gekauft wie es steht und liegt. Die Stadt zahlt alle üblich mit dem Kauf anfallenden Kosten.

Einer unentgeltlichen Nutzung bis Ende 2027 wird zugestimmt.

Der Beschluss VO/12SV/2023-1942 zur Zahlung einer Geldentschädigung im Umlegungsverfahren ist gegenstandslos geworden und wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19  Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 1

 

 

Zu Tagesordnungspunkt 25

Verkauf des Flurstücks 26, Flur 1, Gemarkung Grevesmühlen (Wismarsche Str. 5 /Kirchstraße 1) (VO/12SV/2025-2315)

 

Beschluss:

Die Stadtvertretung stimmt dem Verkauf des Flurstücks 26, Flur 1, Gemarkung Grevesmühlen zum Preis von 1.360.000 Euro zu.

Der Käufer trägt Notarkostenkosten sowie die üblich mit dem Kauf anfallenden Kosten.

Der Vorwegbeleihung des Grundstücks bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. Euro wird zugestimmt.

Es ist eine Mehrerlösklausel in den Vertrag aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 19  Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1

 

Die Sitzung wird geschlossen.

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