18.11.2025 - 5 Beschluss über die Hauptsatzung der Stadt Greve...

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Wortprotokoll

 

Frau Scheiderer erläutert, dass der Entwurf kurzfristig vor der Ladung in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht noch einmal geändert wurde. Die Synopse ist daher nicht ganz vollständig, zur Stadtvertretung wird dies jedoch geheilt. Die meisten Änderungen resultieren aus der Novelle der Kommunalverfassung von 2024. Die Änderung erfolgt erst jetzt, da unter anderem die Erfassung der Ortsteile sowie die Bekanntmachung von Bauleitplänen lange Zeit in der Abstimmung benötigten. Die Erstellung des Entwurfs orientierte sich an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindetages sowie an der Hauptsatzung der Hansestadt Greifswald.

Herr Prahler erläutert, dass die Ortsteile Drei Linden und Poischow nicht mehr aufgenommen werden sollen, da dort nur noch sehr weniger Einwohner leben.

Herr Baetke findet es nicht gut die Ortsteile Drei Linden und Poischow zu streichen, da sie damit in Vergessenheit geraten und zur Geschichte von Grevesmühlen gehören.

Herr Prahler unterstreicht, dass es eigentlich keine eigenständigen Ortsteile mehr sind.

Herr Klemp, Frau Holter und Herr Krohn stimmen Herrn Baetke zu.

Herr Klemp fragt, wer für juristische Personen und Personenvereinigungen in der Einwohnerfragestunde sprechen darf (z.B. nur Geschäftsführer oder auch Gesellschafter).

Frau Scheiderer stellt klar, dass für juristische Personen nur die berechtigten Stellvertreter handeln dürfen. Ein einfaches Vereinsmitglied kann beispielsweise nicht für den gesamten Verein sprechen, wenn es nicht dazu befugt ist.

Herr Prahler erklärt, dass ein Mitglied eines Vereins sich nicht darauf berufen kann, für den Verein zu sprechen. Dies kann per se nur der Vorsitzende. In Praxis sind die Vorsprechenden meistens aber auch Einwohnende. Eigentümer von Grundstücken dürfen generell auch immer in der Einwohnerstunde sprechen.

Herr Prahler äußert sich zu einem Hinweis der Redezeitbegrenzung der Verwaltungsmitarbeitenden auf drei Minuten. Diese wäre in der Geschäftsordnung zu regeln.

Frau Kausch regt an, dass überall beide Geschlechter oder nur eins gewählt werden sollte. Es sollte einheitlich sein.

Herr Baetke findet es gut, dass die Einwohnerfragestunde den Mitgliedern nicht mehr zur Verfügung steht.

Herr Finger regt an, auf Basis von § 29a der Kommunalverfassung MV die Möglichkeit der digitalen Teilnahme von Stadtvertretern an Sitzungen in die Hauptsatzung aufzunehmen. Zusätzlich wird vorgeschlagen zu prüfen, ob die öffentlichen Teile der Sitzungen für Bürger digital übertragen werden können.

Herr Prahler erklärt, dass ein früherer Antrag zu diesem Thema in der letzten Wahlperiode abgelehnt wurde mit der Begründung, dass zusätzliches Personal zur Sicherstellung der Technik, Investitionen in die technische Qualität und eine Veränderung des Charakters der Sitzungen (z.B. durch feste Rednerpulte) notwendig wären.

Herr Baetke berichtet von den Erfahrungen der Kreistagssitzung und bestätigt, dass das Prozedere viel aufwändiger ist und auch nicht sehr viele Bürgerinnen und Bürger die Sitzungen verfolgen.

Herr Finger erklärt, dass es inzwischen Technik gibt, die es ermöglicht, dass niemand nach vorne an das Mikro gehen müsste. Z.B. die Meeting Owl mit einer 360-Grad-Kamera mit geringen Anschaffungskosten

Herr Prahler erklärt, dass viele maßgebliche Elemente der demokratischen Entscheidungsfindung wegfallen würden. Zudem stellt er den Unterschied zum Kreistag klar: In Grevesmühlen sei die physische Teilnahme für Bürger aufgrund der kürzeren Wege einfacher. Nach wie vor bleibe es jedoch eine Entscheidung der Stadtvertretung.

Herr Krohn erfragt, ob man für das Thema nicht eine „Kann-Bestimmung“ in die Hauptsatzung einfügen kann.

Herr Prahler erklärt, dass Formulierungen für eine Kann-Regelung vorbereitet werden, für den Fall, dass es dafür Mehrheiten geben sollte.

Frau Holter erfragt, ob die Antwortzeit für Anfragen, die nicht in der Sitzung beantwortet werden können, auf 4 Wochen verkürzt werden kann.

Es herrscht die mehrheitliche Meinung, dass 8 Wochen ausreichen.

Herr Finger regt an, unter §6 die Wertgrenzen und Zuständigkeiten zusammenzufassen und zu vereinfachen.

Herr Prahler entgegnet, dass eine Zusammenfassung von Wertgrenzen bereits dort erfolgt ist, wo die Werte identisch waren. Eine weitere Vereinheitlichung wäre eine politische Entscheidung.

Frau Kausch erfragt, ob unter (15) nicht generell „Höchstsatz für Minijobber“ eingefügt werden kann, anstelle der konkreten Summe, damit dies nicht mit jeder Mindestlohnerhöhung geändert werden muss.

Herr Prahler erklärt, dass leider die Verwendung konkrete Zahlen gefordert sind.

Herr Krohn regt an, dass unter „Ordnungs- und Umweltausschuss“ generell "verkehrsrechtliche Fragen" aufgenommen werden soll, nicht nur „ruhender Verkehr“.

Die mögliche Abschaffung des Ordnungs- und Umweltausschusses wird diskutiert und verworfen.

Herr Finger erfragt, ob es nicht möglich wäre, dass in den Ausschüssen Vertreter benannt werden können.

Frau Holter stimmt dem Vorschlag zu mit der Ergänzung einer Kann-Regelung.

Herr Baetke begrüßt den Vorschlag nicht, da die Vertreter dann häufig gar nicht im Thema sind und somit die Vertretungsregelung häufig nicht zielführend ist.

Herr Prahler erklärt, dass seitens der Verwaltung damit viel mehr Aufwand verbunden ist. Zudem erklärt er, dass durch die neue Kommunalverfassung z.B. Nachbesetzungen schwierig sind. Es muss immer das Verhältnis von sachkundigen Einwohnern und Mitglieder der Stadtvertretung gewahrt sein.

Frau Scheiderer ergänzt, dass eine Kann-Regelung nicht möglich ist.

Frau Kausch erklärt, dass es ja auch nicht regelmäßig der Fall ist, dass Ausschüsse nicht beschlussfähig sind.

Herr Prahler erklärt, dass in der vorherigen Wahlperiode entschieden wurde, den Stadträten nicht den Höchstsatz von 480 € zu gewähren. Dies stellt die einzige Abweichung von den Höchstsätzen dar.

Herr Finger regt an, die gesetzlich vorgegebenen Informations- und Teilnahmerechte gemäß § 11, Abs. 5 und 6 der Kommunalverfassung MV ausdrücklich in die Satzung aufzunehmen. Zudem schlägt er vor dem verpflichtenden Charakter der Bestellung des Rechtsschutzbeauftragten nach § 41 Abs. 5 der Kommunalverfassung MV deutlicher hervorzuheben.

Frau Scheiderer hinterfragt den Sinn danach, da es ja in der Kommunalverfassung geregelt ist und es ein “Abschreiben” des bestehenden Gesetzes wäre.

Herr Finger erklärt, dass nur der Bezug zu §41 KV hergestellt werden soll.

Herr Baetke erfragt, ob es für den Seniorenbeirat nicht eine Aufwandsentschädigung geben könnte ähnlich wie auch beim Kreis-Seniorenbeirat.

Herr Finger regt an, dass Seniorenbeirat, Wirtschaftsrat und Inklusionsrat zusammengefasst und eine einheitliche Regelung geschaffen werden sollte.

Herr Prahler erklärt, dass bereits Inklusions- und Wirtschaftsrat zusammengefasst wurden. Dies sind Einzelpersonen. Der Seniorenbeirat ist jedoch eine Gruppe von Personen.

Herr Baetke konkretisiert seinen Vorschlag mit einer Höchstgrenze an Sitzungen (z.B. 6 pro Jahr), damit die Kosten nicht zu hoch werden.

Herr Finger unterstützt die Vergütung für Personen, die sich ehrenamtlich engagieren.

Herr Rehwaldt schlägt eine monatliche Pauschale von z.B. 10 € vor, die eventuell jährlich ausgezahlt wird, um den Buchungsaufwand zu reduzieren.

Herr Klemp regt eine jährliche Pauschale ein, um es zu vereinfachen.

Dieser Vorschlag trifft auf Zustimmung.

Herr Krohn fragt nach einem Jugendbeirat.

Herr Prahler erläutert, dass es regelmäßige, ungezwungene Treffen mit Jugendlichen gibt, bei denen alle Interessierten teilnehmen können, da in einem Jugendbeirat häufig wechselnde Teilnehmende sind.

Herr Finger regt an, dass Wirtschafts- und Inklusionsrat auch eine Aufwandsentschädigung erhalten sollten.

Diesem Vorschlag wird zugestimmt.

Herr Prahler erläutert zu öffentlichen Bekanntmachungen: Das Baugesetzbuch erlaubt zwar digitale Bekanntmachungen, das Wort "auch" wird vom Ministerium jedoch so interpretiert, dass eine Veröffentlichung in Printmedien (im "Blitz") weiterhin zwingend ist.

Herr Finger erfragt, ob die Verwaltung nicht selber in Papierform veröffentlichen könnte.

Herr Klemp fragt, ob der Nordwestblick des Landkreises dazu genutzt werden könnte.

Herr Prahler erklärt, dass dies zum einen abgelehnt wurde, zum anderen würde es das Prozedere erschweren, da der Nordwestblick nur einmal im Monat veröffentlicht wird.

Herr Prahler schlägt vor, dass die redaktionellen Änderungen und alle weiteren Anmerkungen nach der Sitzung aufgearbeitet werden und in einer Sondersitzung im Januar zusammen mit der Geschäftsordnung behandelt werden. Eine heutige Beschlussfassung erübrigt sich dadurch.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die im Entwurf beiliegende Hauptsatzung.

 

Der Beschluss wird vertagt.

 

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Sachverhalt:

Im Jahr 2024 gab es eine umfassende Novelle der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und gesetzliche Änderungen insbesondere im Vergabewesen. Wegen des Umfangs des daraus resultierenden Änderungsbedarfs bietet sich eine 6. Satzung zur Änderung der bestenden Hauptsatzung nicht mehr an, sondern es wird eine grundsätzliche Überarbeitung der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen empfohlen.

  

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000940&TOLFDNR=1024665&selfaction=print