18.11.2025 - 12 Grundsatzbeschluss über die Einleitung eines Ve...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss beschließt,

1. der Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, die im Zusammenhang mit der baulichen Umsetzung der Erschließung des 

    B- Plans 43.1 "Wohnen am Börzower Weg" stehen und dafür erforderlich sind, zuzustimmen.

2. gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtig, eine Erschließungsvereinbarung mit dem Zweckverband Grevesmühlen abzuschließen.

3. gleichzeitig wird der Bürgermeister ermächtig, eine Erschließungsvereinbarung mit den Stadtwerken Grevesmühlen abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

9

  •     davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

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Sachverhalt:

Mit der Novellierung der Kommunalverfassung M-V (§ 22 Absatz 4a) wurde die Entscheidungsbefugnis in Vergabeverfahren wie folgt neu geregelt:

„Die Gemeinde entscheidet über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Sie kann diese Befugnisse ganz oder teilweise auf den Hauptausschuss oder die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister übertragen. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3.“ 

Das bedeutet, dass die Stadtvertretung bzw. der Hauptausschuss vor Beginn der Beschaffung einer benötigten Leistung zustimmen muss. Ein Auftragsbeschluss ist nicht mehr erforderlich. 

In diesem Fall sind die Bauleistungen für die komplette Erschließung des B- Plans 43.1 mit den Verkehrsanlagen der Straßen und Wege inklusive Nebenanlagen und die Ver- und Entsorgungsleitungen (Trink-, Schmutz, Niederschlagswasser, Strom und Fernwärme) auszuschreiben.  

Der geschätzte Gesamtauftragswert der Bauleistung beträgt 3.171.350,00 Euro gemäß Kostenschätzung des Ingenieurbüros Storm Bürau vom 30.06.2025.  

Das Zuschlagskriterium ist der Preis. 

Die nötigen finanziellen Mittel für diese Maßnahme stehen dem Doppelhaushalt 2025 / 2026 zur Verfügung. 

Im Zuge der Herstellung der Verkehrsflächen sollen die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen mit errichtet werden. Hierzu wird beigefügte Erschließungsvereinbarung unter den Beteiligten der Stadt Grevesmühlen, dem Zweckverband Grevesmühlen und den Stadtwerke Grevesmühlen abgeschlossen. Der Abschluss der Erschließunsgsvereinbarungen unter den Beteiligten ist zwingende Voraussetzung für den Beginn des Vergabeverfahrens. Sowohl der Zweckverband Grevesmühlen als auch die Stadtwerke Grevesmühlen müssen die Erschließungsvereinbarungen legitimieren, redaktionelle Änderungen sind noch möglich.

Online-Version dieser Seite: https://grevesmuehlen.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000940&TOLFDNR=1024603&selfaction=print